Kostenentstehung bei Zurückweisung eines KfA § 11 RVG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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NORTHERN DINO
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#11

30.04.2010, 16:33

cjdenver hat geschrieben:hehe jetzt war ich endlich mal schneller :mrgreen:

das is doch mal was fürs wochenende!
Wenn´s Dich glücklich macht... :P
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kora
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#12

03.05.2010, 16:45

na dann bin ich ja beruhigt.
Danke nochmal.

Kora
Herthamaus
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#13

04.05.2010, 10:54

Wenn ich dann hier mal anknüpfen darf... Ich habe auf dem Tisch einen Beschluss, mit dem mein KFA gem. § 11 RVG abgelehnt worden ist, da die Antragsgegnerin Einwendungen erhoben hat, die ihren Ursprung nicht im Gebührenrecht haben.

Welche Möglichkeit habe ich denn jetzt, gegen diesen Beschluss vorzugehen? Ich habe in diesem Beitrag gelesen, dass man dann Klage einreichen bzw. Mahnverfahren einleiten kann. Hab ich das richtig verstanden? Oder doch erst Erinnerung???

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
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Adora Belle
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#14

04.05.2010, 11:28

Du kannst jetzt das Klage-/Mahnverfahren betreiben. Eine Erinnerung ist nicht sinnvoll. Die Festsetzung ist abzulehnen, wenn außergebührenrechtliche Einwände erhoben werden. solche Einwände können dann nur im gerichtlichen Verfahren geprüft werden.
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#15

04.05.2010, 14:37

Hast Du Dich denn jetzt verquer ausgedrückt, oder willst Du tatsächlich gegen den Beschluss als solchen vorgehen? Sollte das doch der Fall sein, dann ist die sof. Erinnerung/Beschwerde schon richtig. Allerdings musst Du dann auch gute Argumente haben, um dem Gericht klar zu machen, dass es sich bei dem Vorbringen der Partei nicht um Einwände außerhalb des Gebührenrechts handelt oder diese "völlig aus der Luft gegriffen und substanzlos" sind.

Ansonsten wie die Vorschreiberin.
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kora
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#16

04.05.2010, 14:54

Ja, wenn es jetzt nur um die Geltendmachung der Gebühren geht, Klage od. Mahnverfahren.
Herthamaus
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#17

04.05.2010, 17:39

Supi :thx für eure Hilfe...

Dann hab ich mal wieder was dazu gelernt :D
Emma M.
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#18

26.02.2013, 22:10

Hallo und guten Abend, :wink1

ich benötige zu diesem Thema auch einmal Hilfe.
Der vorherige Anwalt unseres Mandanten hat das Mandat niedergelegt und beantragt, die Vergütung gegen unseren Mandanten festzusetzen. Nun sind wir im Kostenfestsetzungsverfahren tätig geworden und haben nicht gebührenrechtliche Einwendungen erhoben. Daraufhin wurde der Antrag auf Vergütungsfestsetzung abgelehnt.
Gibt es jetzt die Möglichkeit, eine Kostenentscheidung hinsichtlich unserer Kosten (3403 VV) zu beantragen? Meine Recherchen haben bisher ergeben, dass eine Kostenerstattung (§ 11 RVG) nicht stattfindet. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das auch für meinen Fall gilt.

Vielleicht könnt ihr mir dazu helfen, manchmal steht man ja einfach nur auf dem Schlau. :mrgreen:
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#19

26.02.2013, 23:19

Auch hier guckst Du # 2.
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#20

01.03.2013, 10:24

:thx ein schönes Wochenende allerseits!
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