Hallo ihr Allwissenden.
Hab gerade folgendes Problem:
Haben einen netten Herrn X vor dem ArbG vertreten. Nachdem er das Mandat bei uns niederlegte - keine Ahnung warum - wollten wir unsere Gebühren festsetzen lassen. Das Gericht hat das aber mit Beschluss zurückgewiesen, da Herr X so clever war, nicht gebührenrechtliche Ansprüche vorzubringen (§ 11 Abs. 5 RVG).
Zwischenzeitlich läuft noch ein anderen Verfahren gg. Herrn X, in dem wir bereits eine Honorarforderung geltend machen und ich soll nun ausrechen, was kostengünstiger wäre:
Entweder Klageerweiterung im bereits anhängigen Verfahren - dort würden weitere GK i.H.v. 30,00 € entstehen (Gebührensprung)
oder Beschwerde gg. die Zurückweisung des Beschlusses.
Welche Beschwerdekosten fallen denn da nach GKG an? Kosten nach Nr. 8610 KV GKG i.H.v. 60,00 €? Oder gar keine, da ja Kostenfestsetzung?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
Grüße, Steffi