Streitwert "Integrationshilfe"

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Lola
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#1

21.03.2010, 16:59

Hallo verehrte Gemeinde,

ich soll den Streitwert feststellen für folgende Tätigkeit: Anwalt wird beauftragt, das Begehren von Eltern gegen das Jugendamt auf Gewährung von Integrations- und psychologischer Hilfe in dem Internat des Kindes außergerichtlich durchzusetzen. Dagibt es wohl irgend so etwas. Anwalt müsste wohl zunächst Akteneinsicht beantragen und gegen das JA etwas schreiben.

Ich kann die Kosten für die begehrten Maßnahmen schlecht schätzen und/oder feststellen. Wie gehe ich hier vor ?

Eine Gebührenvereinbarung kommt wohl auch erst in Betracht, wenn der Streitwert ungefähr eingeschätzt werden kann.

LIebe Grüße, Lola
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Lola
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#2

22.03.2010, 12:34

Meine Idee mittlerweile: Gehe ich von einem Streitwert von 4.000,- EUR aus, geschätzt nach § 23 III Satz 2 RVG ?
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Re1108
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#3

22.03.2010, 12:36

Handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren? Bin mir da grad nicht so sicher...
Falls ja, gilt hier wohl eher § 52 II GKG und damit sogar 5.000,00 €.
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#4

22.03.2010, 12:44

Das ist ein guter Hinweis. Daran habe ich noch nicht gedacht. Das wäre auch eine gute Hausnummer. Ich werde es nachlesen.

Danke Re1108
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Re1108
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#5

22.03.2010, 12:52

Bitte, gerne ! :wink2
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