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  Verfasst: 10.03.2010, 18:40 -  Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
Hallo ihr lieben,

Suchfunktion schon benutz, aber nichts passendes gefunden, leider :(

Also folgendes erst waren wir außergerichtlich tätig, dann selbständiges beweisverfahren durchgeführt, dann wurde klage erhoben und jetzt wurde sich verglichen...

jetzt soll ich die kostenausgleichung beantragen.

Meine Frage wie muss ich den jetzt die außergerichtliche Tätigkeit und das selbständige Beweisverfahren aufführen ?

Klar 0,65 Anrechnung gem. Vorb. 3 Abs. 4 aber wie mach ich das mit dem selbständigen beweisverfahren ?? kommt das überhaupt mit in den Kostenausgleichungsantrag ??

:thx jetzt schon mal für eure antworten


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  Verfasst: 10.03.2010, 21:13 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
mE musst du die Kosten für das selbstständige Beweisverfahren mit rein nehmen, da die Kosten des selbstständigen Beweisvefahren Sache der Hautpsache sind!


  Verfasst: 10.03.2010, 23:04 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
kommt mit rein, wenn es im vergleich nicht anders geregelt ist. Was hast du denn im Vergleich zu den Kosten stehen?

ansonsten: die VG des Beweisverfahrens wird auf die VG des streitigen Verfahrens angerechnet!


  Verfasst: 11.03.2010, 11:14 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
also im beschluss steht zu den kosten:

"die kosten des rechtsstreits trägt der kläger zu 60 % und der beklagte zu 40 %, die kosten des vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich: jeweils 5.564,79 EUR"

von dem selbständigen beweisverfahren steht dort nichts.

und wie mach ich das jetzt mit dem selbst. beweisverfahren .. schreib ich das einzeln oder mit in die kosten des hauptsacheverfahrens?


  Verfasst: 11.03.2010, 11:22 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
Da sich aus dem Vergleich nichts zum Beweissicherungsverfahren ergibt, wurde keine andere Regelung getroffen, die Kosten fürs Beweissicherungsverfahren daher mit in den Kostenfestsetzungsantrag, so wie gkutes in #3 geschrieben hat.


  Verfasst: 11.03.2010, 11:53 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
hier ist dein mein vorschlag für die Kostenausgleichung .. ist das dann so richtig ????


I. Selbständiges Beweisverfahren

Gegenstandswert: € ... gem. Beschluß des LG .. vom ..

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG €
./. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
i. V. m. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG €
Postpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG €

gesamt (netto) €
19 % MwSt. gem. Nr. 7008 VV RVG €

gesamt (brutto) €

II. Klageverfahren

Streitwert: € 5.564,79

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
./. 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
i. V. m. Vorb. 3 Abs. 5 VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG
Postpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG
Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG

gesamt (netto)
19 % MwSt. gem. Nr. 7008 VV RVG

gesamt (brutto)


  Verfasst: 11.03.2010, 11:57 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
völlig richtig

ist nicht vielleicht eine TG im selbststBV angefallen? *nachgebührenkram*


  Verfasst: 11.03.2010, 13:35 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
ne ist nicht ;) aber danke für den hinweis ;) gut dann mach ich das mal

:thx an alle für eure hilfe


  Verfasst: 11.03.2010, 13:36 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
achso gerade aufgefallen darf ich die einigungsgebühr überhaupt nehmen da die kosten des vergleichs ja gegeneinader aufgehoben werden ;) ?????


  Verfasst: 11.03.2010, 13:48 -  Re: Kostenausgleichung auch mitden Kosten des selbst. beweisverf
und bei der anrechnung der verfahrensgebühr gem. Vorb. 3 Abs. 5 VV RVG: ich hab im selbst.beweisverf. einen höheren Gegenstandswert als gerichtlich. über welchen gegenstandswert nehm ich denn jetzt die anrechnung ???


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