Hallo ihr lieben,
Suchfunktion schon benutz, aber nichts passendes gefunden, leider
Also folgendes erst waren wir außergerichtlich tätig, dann selbständiges beweisverfahren durchgeführt, dann wurde klage erhoben und jetzt wurde sich verglichen...
jetzt soll ich die kostenausgleichung beantragen.
Meine Frage wie muss ich den jetzt die außergerichtliche Tätigkeit
und das selbständige Beweisverfahren aufführen ?
Klar 0,65 Anrechnung gem. Vorb. 3 Abs. 4 aber wie mach ich das mit dem selbständigen beweisverfahren ?? kommt das überhaupt mit in den Kostenausgleichungsantrag ??

jetzt schon mal für eure antworten