Ausgleich Gerichtskosten beantragen?!
sehe ich auch so - einfach mal beim Gericht und nachfragen.. kann ich echt nicht nachvollziehen.
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kannste mal noch den streitwert sagen. ich versuche das grad irgendwie nachzuvollziehen
- sunshine24
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gkutes, ich hab schon nachgeschaut, aber ich find keine 3 GK die 175,00 € betragen, möglich aber, dass da ja noch der Vorschuss für die Zeugen drin ist ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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ich habe des Rätsels Lösung...jede Partei musste die Hälfte der GK zahlen, also 67,50 EUR und der Auslagenvorschuss von 40,00 EUR wurde nie eingezahlt, daher auch kein KfB möglich...
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ja da war der zeugenvorschuss noch mit drin in Höhe von 40,00 EURsunshine24 hat geschrieben:gkutes, ich hab schon nachgeschaut, aber ich find keine 3 GK die 175,00 € betragen, möglich aber, dass da ja noch der Vorschuss für die Zeugen drin ist ...
- sunshine24
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D. h. jede Partei hat am Anfang die hälftigen GK gezahlt oder wie darf ich das verstehen?
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nein jede Partei musste jetz zum schluss die hälfte der zu Anfang des Verfahrens eingezahlten GK zahlen und somit war da ein Überschuss an GK der bereits an die RSV gezahlt wurde
- sunshine24
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So, und kann mir das jetzt jemand erklären, verstehe den Sinn grad nicht so wirklich
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
also des läuft ja normalerweise so:
kläger zahlt 3 gebühren ein. in deinem fall 135 euro (GW bis 900)
dann gk-Ausgleich. jeder zahlt 135,00. das gericht behält sich alles geld und gibt dem kläger einen kfb, damit er sich die hälfte vom beklagten holen kann.
jetzt müssten dem gericht doch eigentlich 67,50 abgehen. merkwürdig...
kläger zahlt 3 gebühren ein. in deinem fall 135 euro (GW bis 900)
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die rsv hat zu anfang des Verfahrens 135,00 EUR eingezahlt, da im urteil Kostenaufhebung drin steht, zahlen beide Parteien die Hälfte der GK, also die 67,50 EUR, da beim Gericht eine Überzahlung zu gunsten des klägers vorlag, hat dieser die hälfte, also 67,50 EUR vom Gericht erstattet bekommen...