Streitwert bei Blindengeld im VerwG-Verfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Anne8
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#1

21.02.2008, 08:26

Moin, moin,

bin in meinem neuen Job angekommen und hab gleich ein Problem (- die haben hier kein Kostenkommentar) und meine Frist läuft Monatg ab:

Wonach richtet sich der Streitwert im Verwaltungsgerichtsverfahren, wenn es um die monatliche Leistung von Landesblindengeld geht. Die KostO greift nicht, soviel weiß ich schon.

Das Gericht hat das 10-fache des monatlichen Betrages angesetzt, aber nicht begründet. Das kann so ja nicht stimmen. Von Verzehnfachung hab ich noch nie was gehört. Allenfalls 12-facher Betrag.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob § 42 Abs. 2 GKG greift, weil der ja wohl auf den Schadenersatzparagraphen zurückzuführen ist.

Was glaubt ihr? Bitte, bitte helft mir!

Eure Anne :heul
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Anne8
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#2

22.02.2008, 09:55

Keiner da, der sich mit sowas auskennt?
Lasst mich Arzt, ich bin durch.
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el mirasol
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#3

02.03.2008, 00:42

ich kenn mich jetzt zwar nicht wirklich aus, aber im 42 GKG steht doch 5fache Jahresbetrag, das kann also auch nicht sein, ist die Gesamtforderung vielleicht schon mit 10-fachen monatlichen Betrag abgegolten?

is dein Mdt. denn durch ne unerlaubte Handlung blind geworden? Oder verklagt er jetzt das Gericht auf Zahlung von Blindengeld?

Evtl. greift § 52 GKG?

Oder § 3 ZPO?

PS: wenn dir das hilft:
im § 9 Abs. 4 Gesetz über Landesblindengeld steht "Das Land erstattet die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Aufwendungen mit Ausnahme der Verwaltungskosten."

ich hoffe du kannst deine Frist trotzdem einhalten!
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
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