Klagerücknahme nach Termin

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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meJuly
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#1

06.03.2014, 10:57

Hallo liebe Foreno´s,

im Termin haben ein Vergleich auf Widerruf geschlossen. Vergleich ist von der Gegenseite widerrufen worden. Daraufhin haben wir die Klage zurückgenommen. Die Gegenseite hat der Klagerücknahme zugestimmt. Eine Kostengrundentscheidung ist nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO ergangen.

Lese ich richtig, dass nach Nr. 1211 Abs. 1 GKG keine Erstattung der nicht verbrauchten 2,0 Gerichtsgebühr erfolgt?

MfG
meJuly
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#2

06.03.2014, 11:01

Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ergangen - 3 Gerichtsgebühren
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#3

06.03.2014, 11:11

Liesel: Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ergangen - 3 Gerichtsgebühren
Wie oben beschrieben: Mit Beschluss ist die Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO ergangen.
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#4

06.03.2014, 11:28

:?:
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#5

06.03.2014, 11:37

Ich hatte hier bereits ein Topic gefunden. Dort hieß es auch, nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO fallen 3 Gerichtsgebühren an.
Nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO fällt 1 Gerichtsgebühr an.
Jedoch ist die Klage nach Termin zurückgenommen worden und laut Beschluss eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO ergangen.
In Nr. 1211 GKG Abs. 1 a) heißt es, dass wenn die Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird, 1 Gerichtsgebühr anfällt.
Die Klage ist aber weit nach dem Termin zurückgenommen worden.
Ich bin verwirrt. Auf der einen Seite heißt es so, auf der anderen heißt es so. Was ist denn nun.
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#6

06.03.2014, 11:51

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#7

06.03.2014, 12:18

Wenn ein Termin stattfand, fallen 3 Gerichtsgebühren gem. Nr. 1211 GKG an :(

Danke
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