Ich habe mich darüber auch schon geärgert, musste mich leider damit abfinden, die GK zu zahlen und hab dann auch gefunden:
aus juris:
LG Bonn, 6. Zivilkammer, 27.02.2010, 6 T 1/10
Vollstreckbare Ausfertigung: Gebühr für Erteilung einer weiteren Ausfertigung
Leitsatz: Geht die Erstausfertigung auf dem Postweg zum Gläubiger verloren, ist die zu erteilende weitere Ausfertigung des Titels gebührenpflichtig.
...
.... Das Verfahren über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ZPO ist gebührenpflichtig (s. Nr. 2110 KV-GKG). Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht für den Fall, dass den Verfahrensbevollmächtigten eines Gläubigers die an ihn auf dem Postweg versandte Erstausfertigung gar nicht erst erreicht, sieht das GKG nicht vor.
...
Konsequenz ist aber, dass ein Gläubiger .... gemäß § 788 ZPO einen festsetzbaren Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegen den Schuldner hat.
Fundstellen: JurBüro 2010, 374-375
RVGreport 2010, 309
GK für zweiten Titel, den das AG verschlampt hat
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Danke fürs untermauern meiner Ansicht.. so schön hab ichs nicht gesagt...
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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So deutlich wollte ich das den "Gelben" nicht untergejubelt haben - aber egal: Neuerdings ist ja alles Gelbe weg...Anahid hat geschrieben:Dino...das sagt doch schon der Name Post weg
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"Auf die Einzahlung der Gerichtskosten wird aufgrund der dargelegten Umstände verzichtet."
yeah!
Hier ging die vollstreckbare nicht auf dem Postweg verloren, lief jedenfalls über Gerichtsfach, nicht über die "Gelben". Muss wohl irgendwo in den Untiefen der Justiz verloren gegangen sein.
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Glück gehabt, dass der Fall hier so ganz eindeutig ist.
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