Wir haben eine knifflige Kostenfestsetzungssache, die sich schon seit Monaten hinzieht.
Familiensache/Zugewinn, beide Parteien ohne PKH.
Mandant obsiegt zu 68 %.
Gerichtskosten insgesamt betragen: 6348,25
Anteil des Mandanten (32 %): 2031,44 €
abzüglich gezahlter: 2.664,00 €
Überschuss: 632,56 €
Dieser Überschuss soll nun nicht an Mdt. erstattet werden, sondern auf die Kostenschuld der Gegnerin.
Ist das korrekt?
Wird dieser Betrag dann gegen Gegn. im KfA festgesetzt?
Verrechnung Gerichtskostenüberschuss bei Obsiegen
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das Ganze nennt sich dann Kostenausgleichung und bei dem Gerichtskostenüberschuss sollte (sinngemäß) die folgende Erläuterung stehen:
Dieser wurde gem. §§ 22, 29 GKG n.F. auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet, die diesen Betrag zu erstatten hat.
Dieser wurde gem. §§ 22, 29 GKG n.F. auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet, die diesen Betrag zu erstatten hat.
~ Grüßle ~
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