Verrechnung Gerichtskostenüberschuss bei Obsiegen

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Magdalene
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 18.09.2007, 16:32
Wohnort: Lünen

#1

29.07.2013, 09:51

Wir haben eine knifflige Kostenfestsetzungssache, die sich schon seit Monaten hinzieht.
Familiensache/Zugewinn, beide Parteien ohne PKH.
Mandant obsiegt zu 68 %.
Gerichtskosten insgesamt betragen: 6348,25
Anteil des Mandanten (32 %): 2031,44 €
abzüglich gezahlter: 2.664,00 €
Überschuss: 632,56 €

Dieser Überschuss soll nun nicht an Mdt. erstattet werden, sondern auf die Kostenschuld der Gegnerin.
Ist das korrekt?
Wird dieser Betrag dann gegen Gegn. im KfA festgesetzt?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17645
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

29.07.2013, 12:24

Wenn Du einen KFA gestellt hast, wird auch der Betrag mit berücksichtigt, ja.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

29.07.2013, 17:03

Das Ganze nennt sich dann Kostenausgleichung und bei dem Gerichtskostenüberschuss sollte (sinngemäß) die folgende Erläuterung stehen:
Dieser wurde gem. §§ 22, 29 GKG n.F. auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet, die diesen Betrag zu erstatten hat.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten