Abwesenheitspflegschaften

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Greta
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#1

30.08.2007, 08:59

Hallo,
da bin ich schon wieder!
Ich soll eine Abwesenheitspflegschaft abrechnen, mein Chef hat in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger eine Löschungsbewilligung für noch unbekannte Ersatznacherben unterschrieben.
Wie rechne ich denn so etwas ab?
Hat das jemand schon mal gemacht?
Gast

#2

10.09.2007, 10:51

Auf die Vergütung des Pflegers sind die Regelungen für Vormünder anwendbar. Die Höhe der Vergütung regel sich nach § 3 VBVG, § 3 Stundensatz des Vormundes.

Eine auf die Vergütung anfallende Ust wird, soweit sie nicht unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.


Liebe Grüße
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Coonie
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#3

23.01.2009, 14:37

hierzu hab ich Nervensäge gleich mal eine eilige Frage:

muss ich jetzt von dieser riesig fetten mega Akte einen Stundenzettel erstellen und DEN GANZEN MIST jetzt nach STundenhonorar abrechnen?
wenn ja: welcher Stundensatz wäre angemessen?

leider ist der gute herr und meister mit dem VBVG nicht so recht einverstanden *grummel* wie kann ich nun überzeugend tätig werden?

herzlich dank ihr lieben forenos!
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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#4

23.01.2009, 14:44

zudem: was haltet ihr von einem prozentualen satz, wie in so nachlassangelegenheiten, also wenn man nachlasspfleger ist....
und: es ist leider noch die "BRAGO" Zeit
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#5

23.01.2009, 15:45

:schieb:
riesen schieb.....
meine liebe kollegin, die sich hoffentlich heute noch endlich hier anmeldet!!!,
interessiert das genauso wie mich....

also bitta um Hüllllfääääääääääää
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#6

24.01.2009, 18:14

so, nur für nina...
ich such weiter

liebe forenos
was haltet ihr hiervon http://dejure.org/gesetze/BGB/1835a.html
kann der RA als Abwesenheitspfleger pauschalbeträge abrechnen? oder gibts doch etwas in der BRAGO dazu?
ich suche weiter und würd mich über eure meinungen und ideen sehr freuen
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Tinu
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#7

29.06.2012, 11:21

Hallo liebe Leute,
ich hänge mich auch einmal hinein.

Mein Chef hat eine Abwesenheitspflegschaft erhalten und ich habe keinen blassen Schimmer, wie diese nun abgerechnet wird.

Zum Sachverhalt:
Mein Chef wurde beigeordnet mit dem Aufgabenkreis, die Rechte der ... gegenüber dem Antragsteller, insbesondere im Rahmen der Geltendmachung von Erhaltungs- und Sanierungsaufwendungen betreffen den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch.....

Der Gegner hat aufgrund der drohenden Verjährugen Klage erhoben und dann wieder zurückgenommen. Tätig ist mein Chef in der ganzen Angelegenheit kaum geworden. Die Schriftsätze wurden zur Kenntnis genommen, da eh alles nur wegen der Verjährungn angeleiert wurde. Es gab da wohl einen Absprache mit der Gegenseite.

Könnt ihr mir bitte verraten, wie ich den ganzen Käse nun abrechne?

Dankeschön im Voraus.

LG Tinu
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." - Berthold Brecht
Sonea

#8

29.06.2012, 11:35

Hast Du die o. in #2 g. Vorschriften schon mal durchgelesen? ;)
Tinu
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#9

29.06.2012, 11:46

Ja habe ich. Dachte nur, dass es eventuell noch andere Vorschriften zu beachten gibt.
Steh da echt auf dem Schlauch.
Danke für die fixe Antwort.
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