@ idefix: Bei Aktenversendung übers Gerichtsfach wär ich allerdings auch dagegen, die Pauschale zu zahlen; meines Wissens gibt es dazu auch Entscheidungen (allerdings sitz ich gerade zu Hause und kann hier logischerweise nix nachschauen), daß eben nur im Falle des realen Entstehens von Kosten auch welche geltend gemacht werden dürfen - und bei einfachem Einlegen ins Gerichtsfach entstehen die nicht. Vielleicht hat ja wer grad diesbezüglich was zur Hand?
LG, skugga
Müssen wir d.Pauschale UND d.Kosten der Rücksendung zahlen?
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übers Gerichtsfach, du meinst Einlegung in selbiges? is bei uns meistens so und dann bekommen wir die Post per Post zugesandt und müssen auch immer zahlen
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Aus dem Nest, wo Du "Dein" (Wohnsitz-)LG sitzen hast...Pepsi hat geschrieben:wo kommste denn her?
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