Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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anni75
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#1
04.01.2011, 13:37
Huhu,
habe gerade eine GK-Rechnung bekommen und soll prüfen, ob die richtig ist. Es war eine einstweilige Verfügung im ArbR mit Streitwert 15 Millionen (schön, nech?). Das Gericht hat folgendes berechnet:
8310 Allg. Verfahrensgebühr 1/2 = 9291,20 Euro.
Ich steig da gerade nicht durch und habe ein Blackout - wie haben die das bloß berechnet?
Hilfeeeeeee
LG Anni
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anni75
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#2
04.01.2011, 13:49
PS: Unser Programm sagt, eine halbe Gebühr auf 15 Mio. beträgt 23.228,00
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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icerose
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#3
04.01.2011, 13:59
Geiler Streitwert!!!
Zunächst allen mal ein Frohes und Gesundes.
Um auf deine Frage zu antworten:
Nr. 8310 GKG sagt, es fällt eine 0,4 Gebühr an. Wenn das Gericht nur die Hälfte davon abrechnet, ist es eine 0,2 Gebühr. In Zahlen: 9.291,20 Euro!
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
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sunshine24
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#4
04.01.2011, 14:03
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Das wollte ich auch gerade schreiben, habs grad nachgelesen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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anni75
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#5
04.01.2011, 14:04
Ja, nicht wahr - und dann rechne mal die Anwaltsgebühren aus! Voll geil
Jetzt, wo du es erklärt hast, kapiere ich es auch - tausend Dank!!! Spitze!
GLG Anni
PS: Dir auch ein frohes neues Jahr!