Hallo,
ich habe hier einen Schuldner der hat zwei eigene Kinder. Im VA steht, dass das Adoptionsverfahren für die drei Kinder seine Ehefrau noch läuft.
Jetzt habe ich eine DSE der Bank bekommen, dort steht, dass zum 01.08.2012 5 unterhaltsberechtigte Personen gemeldet wurden (mittlerweile müssten es 6 sein, wenn die Kinder der Ehefrau auch zählen).
Gelten die drei Kinder der Ehefrau jetzt auch schon als unterhaltsberechtigt, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft???
Adoptionsverfahren läuft - unterhaltsberechtigt?
- katuscha
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Das hätte ich ja auch gesagt. Mich hat jetzt die Angabe der Bank irritiert.
Weiß jemand, wie man das bei der Bank angibt? Prüfen die das irgendwie? Oder geht der einfach hin und sagt, dass er fünf unterhaltsberechtigte Personen hat?
Weiß jemand, wie man das bei der Bank angibt? Prüfen die das irgendwie? Oder geht der einfach hin und sagt, dass er fünf unterhaltsberechtigte Personen hat?
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wie Liesel: beim P-Konto hat das schon Auswirkungensamsara hat geschrieben:Die Bank hat doch mit den unterhaltsberechtigten Personen nichts zu tun. Das betrifft doch in der Regel nur den Arbeitgeber
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Tatsächlich 2012?katuscha hat geschrieben:Jetzt habe ich eine DSE der Bank bekommen, dort steht, dass zum 01.08.2012 5 unterhaltsberechtigte Personen gemeldet wurden (mittlerweile müssten es 6 sein, wenn die Kinder der Ehefrau auch zählen).
Unterhaltsverpflichtung besteht auch m.E. erst, wenn das Adoptionsverfahren abgeschlossen wurde. Jetzt stellt sich die Frage, von wann die VA ist.
Bei Ausstellung der Bescheinigung für das P-Konto müssen die Unterhaltsverpflichtungen jedenfalls nachgewiesen werden.
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Die VA ist von Anfang 2015 und dort steht drin, dass das Adoptionsverfahren noch läuft.
In der DSE steht, "Zum 01.08.2012 wurden 5 unterhaltsberechtigte Personen für den Hauptschuldner gemeldet. Sollte es diesbezüglich Änderungen geben, sind diese nachzuweisen."
In der DSE steht, "Zum 01.08.2012 wurden 5 unterhaltsberechtigte Personen für den Hauptschuldner gemeldet. Sollte es diesbezüglich Änderungen geben, sind diese nachzuweisen."
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Vielleicht hatte er in 2012 noch unterhaltsberechtigte Kinder, welche zwischenzeitlich volljährig sind.
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