Hallo ihr Lieben.
Ich stehe -mal wieder- auf dem Schlauch.
Wenn die begehrte Leistung innerhalb des ruhenden Verfahrens vorgenommen wird, muss man dann für erledigt erklären? Oder erledigt sich das Verfahren, wenn es nicht wiederaufgenommen wird, von selbst?
Danke
Erledigterklärung während ruhendem Verfahren?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Na, irgendwann wird das Gericht ja nachfragen was passieren soll, also vergessen wird es keiner . Wenn ihr Kläger seid wollt ihr sicher auch nen KFB