Hallo ihr Lieben,
es ist ein VU ergangen, obwohl die Frist zur Verteidigungsabsicht noch nicht abgelaufen ist. Vermutlich ein Versehen des Richters.
Dagegen sollte man normal Einspruch einlegen oder gibt es weitere Möglichkeiten?!
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung!
Mary
Versäumnisurteil innerhalb Frist zur Verteidigung ergangen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Da ergeben sich für mich einige Fragen. Wem wurde die Klage zugestellt? Euch oder eurem Mandanten? Falls an Mandant zugestellt wurde, hat dieser euch das Zustellungsdatum evtl. nur mündlich mitgeteilt oder auch das Zustellungskuvert vorgelegt?
In jedem FAll würde ich hier direkt mit dem Gericht telefonieren und die Zustelldaten erfragen. Dann könnt ihr weiter entscheiden, ob es ein Versehen des Richters war oder ob tatsächlich die Frist für die Verteidigungsabsicht abgelaufen ist und ihr Einspruch gegen das VU einlegen müsst.
In jedem FAll würde ich hier direkt mit dem Gericht telefonieren und die Zustelldaten erfragen. Dann könnt ihr weiter entscheiden, ob es ein Versehen des Richters war oder ob tatsächlich die Frist für die Verteidigungsabsicht abgelaufen ist und ihr Einspruch gegen das VU einlegen müsst.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Wir vertreten den Beklagten.
uns sind sämtliche Zustellnachweise nebst Kuver bekannt und wir liegen noch in der Frist. Frist für die Verteidigungsabsicht ist noch nicht abgelaufen.
Am 29.12.17 ist uns die Klage zugegangen, VU ist am 04.01.18 eingetroffen ..
Nun ist halt die Frage, Einspruch einlegen oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
LG und Danke für die schnelle Antwort..
uns sind sämtliche Zustellnachweise nebst Kuver bekannt und wir liegen noch in der Frist. Frist für die Verteidigungsabsicht ist noch nicht abgelaufen.
Am 29.12.17 ist uns die Klage zugegangen, VU ist am 04.01.18 eingetroffen ..
Nun ist halt die Frage, Einspruch einlegen oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
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- skugga
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Ich würde Einspruch einlegen und lediglich hilfsweise Wiedereinsetzung beantragen und damit begründen, dass die Frist eben noch nicht abgelaufen war. Eigentlich halte ich den Wiedereinsetzungsantrag mangels Fristablauf für unnötig, aber der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen und mit der hilfsweisen Einlegung ist man auf der sicheren Seite.Schlesi hat geschrieben:Wir vertreten den Beklagten.
uns sind sämtliche Zustellnachweise nebst Kuver bekannt und wir liegen noch in der Frist. Frist für die Verteidigungsabsicht ist noch nicht abgelaufen.
Am 29.12.17 ist uns die Klage zugegangen, VU ist am 04.01.18 eingetroffen ..
Nun ist halt die Frage, Einspruch einlegen oder Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
LG und Danke für die schnelle Antwort..
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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DANKE für die schnelle Antwort!
Das hatte ich bisher noch nicht. Sowas habe ich echt noch nicht erlebt!!
Aber dann weiß ich ja, wie ich vorgehen kann!
LG und einen schönen Restsonntag!
Das hatte ich bisher noch nicht. Sowas habe ich echt noch nicht erlebt!!
Aber dann weiß ich ja, wie ich vorgehen kann!
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Hallo
Ich habe mal eine kurze Frage zur Frist wegen des Einspruchs.
Frist beträgt ja ab Zustellung des VU 2 Wochen. Wie ist es, wenn der Bevollmächtigte anwesend war? Läuft dort ab Verkündung die 2 Wochen?
Ich habe mal eine kurze Frage zur Frist wegen des Einspruchs.
Frist beträgt ja ab Zustellung des VU 2 Wochen. Wie ist es, wenn der Bevollmächtigte anwesend war? Läuft dort ab Verkündung die 2 Wochen?