Hallo alle zusammen.
Meine Frage ist: Wenn in einem Verhandlungstermin eine Frist zur Einreichung von Unterlagen und Zahlung eines Vorschusses gesetzt wird, und die Frist einige Tage später noch per Fax in Form einer Verfügung bei uns eingeht, läuft die Frist dann bereits ab der mündlichen Bekanntgabe im Termin oder ab dem schriftlichen Eingang in der Kanzlei?
im Voraus!
Fristbeginn bei im Termin verkündeten Fristen
Ich denke mal, dass es bei Streitwertfestsetzung im Protokoll der mündlichen Verhandlung auch so ist, oder? Also, dass die 2-Wochen-Frist ab Termin dann läuft.
Gibt es da eine Norm, wo man das nachlesen bzw. vorlegen kann?
Danke für Eure Hilfe
Gibt es da eine Norm, wo man das nachlesen bzw. vorlegen kann?
Danke für Eure Hilfe
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei Streitwertbeschwerde beginnt die Frist aber erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.Fuli hat geschrieben:Ich denke mal, dass es bei Streitwertfestsetzung im Protokoll der mündlichen Verhandlung auch so ist, oder? Also, dass die 2-Wochen-Frist ab Termin dann läuft.
Gibt es da eine Norm, wo man das nachlesen bzw. vorlegen kann?
Danke für Eure Hilfe
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Meine Chefin meinte, wenn in dem Protokoll schon der Streitwert festgesetzt ist, dann gilt die Frist ab Termin an zu laufen.
Heißt das, dass das jetzt nicht stimmt? Mich hat die Aussage nämlich völlig verwirrt.
Heißt das, dass das jetzt nicht stimmt? Mich hat die Aussage nämlich völlig verwirrt.