Hallo zusammen,
wir rätseln gerade über folgende Konstellation:
Klage über 4.500,00 Euro vor dem Amtsgericht (keine Sonderzuständigkeit)
es wird ein Vergleich geschlossen, dessen Wert bei 6.500,00 Euro liegt.
Das dürfte doch an der Zuständigkeit des AG nichts ändern, oder? Zwar ändert sich der Gebührenstreitwert, aber der Zuständigkeitsstreitwert nicht, da doch der "Mehrwert" nicht als Klageantragt anhängig gemacht wird, und das Gericht hierüber nicht "entscheidet" sondern nur den Vergleich protokolliert.
Was meint Ihr?
Vergleichswert übersteigt 5.000,00 Euro vor dem Amtsgericht
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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