Ich bin gerade über § 270 ZPO gestolpert. Danach ist eine Mitteilung, wenn die Wohnung der Partei im Bereich des Ortsbestellverkehrs liegt, an dem folgenden, im Übrigen an dem zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt.
Was liegt denn jetzt genau in dem Ortsbestellverkehr?
Ortsbestellverkehrs
Hm, gute Frage.. ich würde mal sagen, dass hier in Berlin der gesamte Einzugsbericht von Berlin mit zum Ortsbestellverkehr gehört.. man muss hier die PLZ von 10000 bis 16999 ein die eine Seite vom Briefkasten werfen und den Rest in die andere... im Berliner Bereich ist dann die Post am nächsten Tag da..
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Fragst Du jetzt, weil Du es wissen musst? Oder holst Du einen 5 Jahre alten Thread hoch, nur weil es Dich interessiert?
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Ja, eigentlich ist das Sinn und Zweck dieses Forums und das solltest Du als langjähriger User hier eigentlich wissen.Darf man in diesem Forum nur noch Fragen stellen wenn man ein akutes Problen hat?
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Dann hätte man die Frage auch mit etwas mehr Sachverhalt neu einstellen können. Aus Zusammenhängen ergeben sich oft LösungenAber ja, ich muss das wissen.
Aber kleiner Tipp: mal bei dem großen gelben Briefverteiler fragen, die sollten es wissen
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Was gibt es da für einen Zusammenhang, wenn mir das Gericht schreibt, wie es in 270 auch steht und von eben diesem Bereich spricht und ich das noch nie gehört habe. Aber wisst ihr was...ich warte einfach, bis jemand vorbei kommt, der etwas zur Sache beizutragen hat.
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#2 hast du aber schon gelesen oder nur die Überschrift?
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