Hallo,
ich habe Erinnerung gegen einen KFB eingelegt. Diese Erinnerung hatte die Rechtspflegerin zur Entscheidung dem Richter vorgelegt. Der Richter hat nunmehr die Erinnerung zurückgewiesen.
Meine Frage ist, kann ich denn nochmal Erinnerung eingelegen und bei welchem Gericht (war beim AG)?
Rechtsbehelf nach Zurückweisung Erinnerung
Ich denke, dass nun die Beschwerde möglich ist.
Bei welchem Gericht kann ich nicht verbindlich sagen....ich denke aber nicht, beim AG
Bei welchem Gericht kann ich nicht verbindlich sagen....ich denke aber nicht, beim AG
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Das hätte ich auch gesagt, aber ist die Beschwerde nicht an den SW von 200,00 € gebunden? Bei mir gehts eigentlich nur um 20,00 € Auslagen plus MwSt.
Außerdem denke ich, dass ich bestimmt zum nächsthöheren Gericht gehen muss, weil was soll sonst mein Rechtsbehelf bringen, eine Entscheidung würde ja sonst derselbe Richter wieder treffen.
Außerdem denke ich, dass ich bestimmt zum nächsthöheren Gericht gehen muss, weil was soll sonst mein Rechtsbehelf bringen, eine Entscheidung würde ja sonst derselbe Richter wieder treffen.