Eigentlich TFH, aber eine Übungsaufgabe von einem Zettel ohne Lösung:
AN hat ordentlich gekündigt. Sie hat bis zur Kündigung Minusstunden aufgebaut, da im Betrieb (Kindergarten) kein Bedarf der Arbeitsleistung bestand. Nunmehr fordert der AG 34 Stunden Überzahlung zurück, die nicht gearbeitet wurden. Ist das rechtmäßig und woraus ergibt sich das?
Ist bestimmt ganz einfach, aber ich find immer nur was zum Krankheitsfall. Ist das vielleicht tarifrechtlich?
Entgeltkürzung
- Summerof77
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Morgen! Ich bin zwischenzeitlich mal über § 615 BGB gegangen und denke, der AN hat einen Anspruch auf Lohnzahlung auch während der Betriebsferien des Kindergartens. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, aber er hat auch einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, beschäftigt zu werden. Dieser Beschäftigungsanspruch wird aus §§ 611, 613, 242 BGB sowie dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Art. 1, 2 GG hergeleitet.
Hört sich das gut an?
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Hört sich gut an. Liegt in dem Fall ja am AG, daß er der AN nix zu arbeiten gegeben hat.
- Summerof77
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Ja, denke ich auch, wobei ich noch darüber nachdenke, daß sicherlich auch bedacht werden muß, daß man diesen Anspruch vertraglich ausschließen könnte.
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