Hallo Ihr Lieben!
Ich habe seit heute ein großes Problem:
Auf meinem Schreibtisch liegt eine Akte mit sehr (!!!) viel Korrespondenz von einem (alten Stamm-) Mandanten. Als ich sie heute nochmals durchschaute, nachdem die Akte zeitweise auch sehr lange bei meiner Chefin lag, habe ich festgestellt, dass die Gegenseite nach erfolglosem Schlichtungsversuch Klage eingereicht hat. Die Gegenseite hat uns im Klagerubrum NICHT aufgeführt und somit haben wir die Klage vom Mandanten erhalten, obwohl die Gegenseite wusste, dass wir bevollmächtigt sind.
1. Ist das eigentlich rechtens?
2. Können wir aufgrund dieser Tatsache Wiedereinsetzung beantragen?
Mensch, echt ne blöde Sache.
Danke im Voraus!
LG powerkueken
Fristversäumung Klageverteidigung / Wiedereinsetzung?
- Pepples
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Habt ihr denn mitgeteilt, dass ihr im Klagefall zustellungsbevollmächtigt sind? Eine außergerichtliche Vertretung heißt ja nicht unbedingt auch Bevollmächtigung für die Klage.
Wenn ihr das nicht mitgeteilt habt, ist das durchaus rechtens. Für ne Wiedereinsetzung dürfte das nicht reichen. Immerhin hätte der Mandant euch ja auch rechtzeitig informieren können.
Wenn ihr das nicht mitgeteilt habt, ist das durchaus rechtens. Für ne Wiedereinsetzung dürfte das nicht reichen. Immerhin hätte der Mandant euch ja auch rechtzeitig informieren können.
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- sunshine24
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Habt ihr denn mitgeteilt, dass ich im Klagefall zustellungsbevollmächtigt sind? Eine außergerichtliche Vertretung heißt ja nicht unbedingt auch Bevollmächtigung für die Klage.
Wenn ihr das nicht mitgeteilt habt, ist das durchaus rechtens.
Für die Wiedereinsetzung sieht es glaub ich nicht gut aus. Wenn du mal ins Gesetz schaust, steht da, bei welchen Fristen du Wiedereinsetzung beantragen kannst.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Es liegt kein Urteil vor. Die Frist ist seit einigen Tagen vorbei.
Dem gegnerischem Anwalt haben wir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass wir auch für ein eventl. Klageverfahren bevollmächtigt sind.
LG powerkueken
Dem gegnerischem Anwalt haben wir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass wir auch für ein eventl. Klageverfahren bevollmächtigt sind.
LG powerkueken
und wenn ihr das gemacht hättet... bin ich denn verpflichtet, euch dann in die Klage aufzunehmen?Dem gegnerischem Anwalt haben wir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass wir auch für ein eventl. Klageverfahren bevollmächtigt sind.
der mandant hat ja informiert in diesem fall, oder? die post ist nur einfach in die akte gewandert und es wurde nichts notiert...
- LuzZi
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Ich würde sagen, dumm gelaufen. Hattet ihr den den Auftrag, die Verteidigung anzuzeigen? Ich würds auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung melden und zwar schnellstens.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
für eine Wiedereinsetzung ist doch gar kein Raum vorhanden. Ich würde schleunigst beim Gericht telefonisch nach dem Stand der Sache anfragen, ob ggf. ein Urteil in Arbeit ist. Kann ja dann nur ein VU sein, dass angegriffen werden kann.
- Bino
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Und solange ein evtl. VU noch nicht (wie war das?: Unterschrieben und wieder zurück an die Geschäftsstelle gegeben wurde?) kann die Verteidigungsanzeige doch noch nachgeholt werden.
Die würde ich sowieso erstmal schleunigst absenden, bevor nämlich erst noch ein VU in der Welt ist.
Die würde ich sowieso erstmal schleunigst absenden, bevor nämlich erst noch ein VU in der Welt ist.