Prüfung im Gutachtenstil
Verfasst: 01.07.2017, 15:48
Hallo,
wir sollen den nachfolgenden Fall prüfen. Bisher hatten wir nur materiell-rechtliche (BGB) Prüfungen. Daher weiß ich nicht so recht, wie das Prüfungsschema aussehen muss:
"O betreibt in Potsdam in einer Halle auf seinem Wohngrundstück eine Oldtimer-Ausstellung ohne wirtschaftliche Einnahmen. Der vermögende P entschließt sich, dem O seinen Porsche 911 T zur Leihe für die Ausstellung zu überlassen. Der Porsche hat einen Wert von 150.000 EUR. Nach der Vereinbarung kann P den Vertrag jederzeit kündigen. Einige Jahre später, im Alter von 70 Jahren, überlässt P seiner Tochter und Alleinerbin E einen Teil seines Fuhrparks. E meint irrtümlich, darunter sei auch der Porsche 911 T gewesen. Da sie auf diesen Wagen schon immer ein Auge geworfen hatte, verlangt sie ihn Ende 2009 umgehend von O heraus. O beruft sich auf eine Abrede mit P, wonach er den Porsche zur Durchführung einer Sonderausstellung noch bis zum Dezember 2010 behalten darf. E erhebt am 15.03.2010 anwaltlich vertreten vor dem Landgericht in Potsdam Klage gegen O auf Herausgabe des Porsches an sie. Einige Tage später verstirbt P. Am 04.04.2010 wird der Porsche durch einen Brand in der Ausstellungshalle zerstört. Unklar ist, ob O Verschulden an dem Brand trifft. In der mündlichen Verhandlung vom 04.05.2010 lässt E, durch ihren Rechtsanwalt erklären, die Klage habe sich für sie erledigt. O verharrt auf seinen Standpunkt, die Klage sei von Anfang an nicht begründet gewesen. Er kann aber die Abrede über den Ausschluss der Kündigung bis Ende Dezember 2010 nicht nachweisen."
Wie wird das Gericht entscheiden? Prüfen Sie bitte gutachterlich.
Ich habe schon Probleme, einen Obersatz zu bilden. Muss ich hier auch materiell-rechtlich prüfen oder nur formalrechtlich? Ich habe schon ziemlich viel gegoogled. Aber so wirklich schlau draus bin ich auch nicht geworden. So wie ich das sehe, müsste hier eine Feststellungsurteil ergehen. Vielleicht kann mir jemand helfen!?
wir sollen den nachfolgenden Fall prüfen. Bisher hatten wir nur materiell-rechtliche (BGB) Prüfungen. Daher weiß ich nicht so recht, wie das Prüfungsschema aussehen muss:
"O betreibt in Potsdam in einer Halle auf seinem Wohngrundstück eine Oldtimer-Ausstellung ohne wirtschaftliche Einnahmen. Der vermögende P entschließt sich, dem O seinen Porsche 911 T zur Leihe für die Ausstellung zu überlassen. Der Porsche hat einen Wert von 150.000 EUR. Nach der Vereinbarung kann P den Vertrag jederzeit kündigen. Einige Jahre später, im Alter von 70 Jahren, überlässt P seiner Tochter und Alleinerbin E einen Teil seines Fuhrparks. E meint irrtümlich, darunter sei auch der Porsche 911 T gewesen. Da sie auf diesen Wagen schon immer ein Auge geworfen hatte, verlangt sie ihn Ende 2009 umgehend von O heraus. O beruft sich auf eine Abrede mit P, wonach er den Porsche zur Durchführung einer Sonderausstellung noch bis zum Dezember 2010 behalten darf. E erhebt am 15.03.2010 anwaltlich vertreten vor dem Landgericht in Potsdam Klage gegen O auf Herausgabe des Porsches an sie. Einige Tage später verstirbt P. Am 04.04.2010 wird der Porsche durch einen Brand in der Ausstellungshalle zerstört. Unklar ist, ob O Verschulden an dem Brand trifft. In der mündlichen Verhandlung vom 04.05.2010 lässt E, durch ihren Rechtsanwalt erklären, die Klage habe sich für sie erledigt. O verharrt auf seinen Standpunkt, die Klage sei von Anfang an nicht begründet gewesen. Er kann aber die Abrede über den Ausschluss der Kündigung bis Ende Dezember 2010 nicht nachweisen."
Wie wird das Gericht entscheiden? Prüfen Sie bitte gutachterlich.
Ich habe schon Probleme, einen Obersatz zu bilden. Muss ich hier auch materiell-rechtlich prüfen oder nur formalrechtlich? Ich habe schon ziemlich viel gegoogled. Aber so wirklich schlau draus bin ich auch nicht geworden. So wie ich das sehe, müsste hier eine Feststellungsurteil ergehen. Vielleicht kann mir jemand helfen!?