Hallo,
wisst ihr, ob u.B. vorliegt, wenn Zahlungen nicht zugeordnet werden konnten und nicht zurück überwiesen wurden?
Was ist mit Zahlungen, welche zurück erstattet worden sind, das Konto aber nicht mehr existent ist. Welcher Schritt müsste da
dann eingeleitet werden?
Das ist eine Frage, die bei uns aus der Buchhaltung aufkam.
Gruß
ungerechtfertigte Bereicherung?
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Wenn ich den Zahlungsempfänger nicht erreichen kann, um die neue Bankverbindung zu klären, würde ich das Geld hinterlegen. Damit ist es erstmal "aus den Füßen" und sicher verwahrt.Was ist mit Zahlungen, welche zurück erstattet worden sind, das Konto aber nicht mehr existent ist. Welcher Schritt müsste da
dann eingeleitet werden?
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aja, auf ein speziell dafür eingerichtetes Konto, oder?
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Wenn die Kanzlei selber ein Konto errichtet, hat man das ja auch wieder in der Buchhaltung. Ich meinte Hinterlegung bei Gericht.
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ok, da muss ich mich mal schlau machen