mein Bruder hatte eine Sache, die eigentlich perfekt zu unseren REFAWI sachen passt
und NEIN, ich möchte keine rechtsberatung, er steht gerade mit der gegenseite in vergleichsverhandlungen, sie wollen sich einigen, dazu bei nachfrage auch gerne mehr, es geht nich um rechtsberatung!!
ich dachte nur, wir könntens hier mal diskutieren, weil ichs eigentlich ganz interessant finde
also wenn ihr lust habt, mal gedanken spielen zu lassen:
folgender fall
mein bruder hat ein haus gekauft
notar...alles erledigt
der vorbesitzer hat im garten einen eingegrabenen (!!!) gastank
er hat mit der gasfirma einen vertrag darüber (eigentümer ist die gasfirma)
in dem vertrag zwischen vorbesitzer und gasfirma steht, dass der eigentümer bei verkauf des objektes, im kaufvertrag mit aufnehmen muss, dass der gastank mit verkauft wird und der neue besitzer in den vertrag tritt
der vorbesitzer hat dies aber vergessen, es wurden NICHTS hinsichtlich des gastanks vereinbart
jetzt tritt die gasfirma an den neuen eigentümer (bruder) und sagt, dass sie den gastank dann abholen möchten (nur zur info: benutz wird er nicht, bruder hat andere heizung) er soll ihn bitte frei legen und er soll für den abtransport aufkommen
soooo, 1. ist mein bruder nich bereit, die kosten für den abtransport zu zahlen
2. steht auf dem tank ein riesen baum, der darauf bepflanzt wurde
es wäre also ein riiiiesen akt den tank frei zu legen und auch die kosten des abtransportes wären imens
sooooooooooooo
ich hab ihm schonmal alles dazu gesagt was ich denke stichpunktweise hab ich mir gedanken gemacht um
vertragspartner (mein bruder wohl nich!)
gastank mit grundstück fest verbunden? wenn trennung ohne imensen schaden nicht möglich ist (kam ich zu nein! also der schaden wäre nicht"imens")
ich hätte lust, den fall mal mit § auseinander zu nehmen, macht jemand mit?!
REFAWI Fallbearbeitung Gastank im Garten
- blackcat
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§ 946 BGB, ist der Gastank ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks?
Wenn ja, gehört dieser zum Eigentum des Käufers. (Gilt übringes auch bei fehlendem Erwerbswillen).
Ist aber die Frage, ob er ein wesentlicher Bestandteil ist...
Wenn ja, gehört dieser zum Eigentum des Käufers. (Gilt übringes auch bei fehlendem Erwerbswillen).
Ist aber die Frage, ob er ein wesentlicher Bestandteil ist...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
wie gesagt, ich denke auch nich, dass es ein wesentlicher bestandteil ist, weil man ihn schon ohne IMENSEN wertverlust entfernen kann. klar, der baum muss weg, der garten da umgegraben aber im bezug auf ein 2.000m² grundstück würde ich nich sagen, dass es imenser wertverlust wäre
- blackcat
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Dann würde ich sagen, dass der Käufer nicht Eigentümer des Gastanks geworden ist. Denn das wäre er nur, wenn dieser ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wäre.
Letztlich ist dann doch die Frage, ob es irgendwelche Vertragsbeziehungen zwischen der Gastankfirma und dem Käufer gibt. Diese gibt es laut Sachverhalt nicht sondern nur zwischen der Gastankfirma und dem Verkäufer.
Dieser ist höchstens vertragsbrüchig geworden...
Letztlich ist dann doch die Frage, ob es irgendwelche Vertragsbeziehungen zwischen der Gastankfirma und dem Käufer gibt. Diese gibt es laut Sachverhalt nicht sondern nur zwischen der Gastankfirma und dem Verkäufer.
Dieser ist höchstens vertragsbrüchig geworden...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
sehe ich auch soDann würde ich sagen, dass der Käufer nicht Eigentümer des Gastanks geworden ist. Denn das wäre er nur, wenn dieser ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wäre.
auch meine meinungLetztlich ist dann doch die Frage, ob es irgendwelche Vertragsbeziehungen zwischen der Gastankfirma und dem Käufer gibt. Diese gibt es laut Sachverhalt nicht sondern nur zwischen der Gastankfirma und dem Verkäufer.
Dieser ist höchstens vertragsbrüchig geworden...
ABER
muss dann der neue eigentümer zustimmen, dass sein garten umgegraben wird???
ich denke NEIN
der alte eigentümer könnte zur schadensersatzpflicht vom gasunternehmen ran gezogen werden aber eigentlich dürfte dem neuen käufer kein nachteil entstehen oder?!
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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m. E. muss er nicht zustimmen, aber der Verkäufer muss für sämtliche Kosten aufkommen wie das Umsetzen/Entwurzeln des Baumes, das Entfernen des Tanks, das Wiederauffüllen des Lochs und ggf. das Wiederpflanzen des Baumes.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ODER, je nachdem wie der vertrag halt aussieht, muss die gasfirma schadensersatzansprüche an die verkäufer stellen oder?!m. E. muss er nicht zustimmen, aber der Verkäufer muss für sämtliche Kosten aufkommen wie das Umsetzen/Entwurzeln des Baumes, das Entfernen des Tanks, das Wiederauffüllen des Lochs und ggf. das Wiederpflanzen des Baumes.
also wesentlicher bestandteil fällt raus?!