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Re: Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Verfasst: 24.04.2024, 09:52
von paralegal6
bekommt sie nicht erstmal Unterhaltsvorschuß? Ja, ist leider eine gängige Vorgehensweise. Hat sie VKH? Auch wenn er Auskünfte erteilt geht es in die nächste Stufe und die kann sich auch nochmal ziehen

Re: Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Verfasst: 24.04.2024, 11:37
von schachterlteufel
leider nein, da er auch da keine Auskunft abgegeben hat und die dann nichts mehr gemacht haben...

Re: Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Verfasst: 24.04.2024, 12:36
von paralegal6
hm das darf ja hier keine Rechtsberatung werden aber ich meine UHV ist unabhängig davon ob er sich meldet etc da es wie gesagt ein Vorschuß ist und sich das JA dann Geld beim Vater zurück holt. Nichts erhält man eigentlich nur wenn man neu verheiratet ist zB

Re: Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Verfasst: 24.04.2024, 13:17
von schachterlteufel
das Jugendamt, das zuständig ist, ist - sagen wir mal vorsichtig - speziell und meine Mandantin hatte einfach keine Lust mehr, sich mit denen rumzuärgern.
VKH bekommt sie nicht, da sie Eigentümerin eines Stück Wiese ist, deren Wert mit 15.000,- EUR geschätzt ist

Re: Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Verfasst: 24.04.2024, 14:06
von paralegal6
naja, eine Wiese sollte da kein Hinderungsgrund sein und mit dem JA klären geht immernoch schneller als beim FamG

Re: Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Verfasst: 24.04.2024, 15:37
von schachterlteufel
das sehe ich normalerweise auch so