Seite 1 von 1

ZV und PHK - Viele Fragen...

Verfasst: 19.04.2024, 11:32
von 5pe3dy
Hallo zusammen,

wir haben ein familienrechtliches Mandat für eine entfernte Bekannte meiner Chefin angenommen. Soweit so gut. Der Antragsgegner kommt seiner Pflicht zur Erteilung von Auskünften nicht nach. Daher ist nun ein Beschluss zur Erzwingung ergangen, in dem ein Zwangsgeld festgesetzt wurde. Das Mandat ist ein PKH Mandat. Jedenfalls sollen wir nun den Beschluss vollstrecken, unter Beantragung von PKH. In dem Anschreiben zum Beschluss steht jedoch: "Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Zwangsgeld nur auf Ihren Antrag hin zugunsten der Staatskasse zu vollstrecken ist und dass die Zwangshaft ebenfalls nur auf Ihr Betreiben und auf Ihre Kosten erfolgt."

Also muss ich jetzt zur Vollstreckung ein PKH Antrag ausfüllen und bei Gericht zusammen mit dem GVZ-Auftrag versenden?

Danach wird die Chefin dann beigeordnet oder?

Wie läuft das dann bzgl. Vorschusskosten für die ZV ab?

Wenn der Schuldner wirklich in Haft genommen wird, wer streckt dann die Haftkosten voraus?

Vielleicht kann mir der ein oder andere von Euch helfen.

Einen guten Start ins Wochenende!

Re: ZV und PHK - Viele Fragen...

Verfasst: 19.04.2024, 13:16
von paralegal6
Pkh /Vkh erstreckt sich immer nur auf ein Verfahren. Zwangsvollstreckung wäre eine neue Angelegenheit wo wieder beantragt werden muss

Re: ZV und PHK - Viele Fragen...

Verfasst: 19.04.2024, 14:01
von 5pe3dy
Das ich PKH für die Vollstreckung erneut beantragen muss und sich die Gewährung von PKH im Hauptverfahren nicht auf die ZV erstreckt, weiß ich...

Re: ZV und PHK - Viele Fragen...

Verfasst: 19.04.2024, 14:06
von paralegal6
Weiss nicht, was nun genau die Frage ist. In Haft kommt er ja nur, wenn er das Zwangsgeld nicht bezahlt. Das weisst du ja jetzt noch nicht

Re: ZV und PHK - Viele Fragen...

Verfasst: 22.04.2024, 09:10
von Anahid
Die Beiordnung Deiner Chefin muss beantragt werden. Die Kosten der ZV zahlt die Staatskasse. Ob diese allerdings auch für die Kosten einer Haft aufkommt, weiß ich nicht; vielleicht erkundigst Du Dich da mal beim Rechtspfleger. Ich konnte dazu auf die Schnelle jetzt auch nichts finden und arbeite hier nicht mit PKH.

Re: ZV und PHK - Viele Fragen...

Verfasst: 15.05.2024, 21:47
von Daniela0206
Hallöchen zusammen,

ich habe folgenden Fall: Nach einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht hat unsere Mandantin eine Geldforderung gegen ihren alten Arbeitgeber. Ich will nun einen Pfüb beantragen und muss dafür PKH beantragen.
Meine Frage:
Muss ich einen richtigen Antrag mit Rubrum usw stellen oder reicht es aus wenn ich schreibe "In Sachen a/b"

Wäre schön wenn mir da jemand von euch auf die Sprünge helfen könnte 😀

Einen schönen Abend euch allen 👋