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Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 25.03.2024, 13:14
von Pitt
Pfändung heißt noch nicht Verwertung. Die Frage ist immer, wie realistisch im konkreten Fall eine Verwertung in absehbarer Zeit ist und ob evtl. aussichtsreichere Alternativen existieren.

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 25.03.2024, 13:23
von schebi
Pitt hat geschrieben:
25.03.2024, 13:14
Pfändung heißt noch nicht Verwertung. Die Frage ist immer, wie realistisch im konkreten Fall eine Verwertung in absehbarer Zeit ist und ob evtl. aussichtsreichere Alternativen existieren.
Ja, aber die Pfändung macht ja schon Sinn. Dann kann der Gläubiger wenigstens sicher sein, dass er das Geld irgendwann mal erhält. Und die Kosten für die Pfändung des Rückgewähranspruchs muss ja auch der Schuldner zahlen.

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 25.03.2024, 13:30
von paralegal6
Schliesse mich Pitt an. Wenn der Eigentümer jung ist oder das Haus vererbt statt verkauft nützt eurem Mandanten das nichts und es kostet ihn Geld, sorry dass deine Antwort wieder mal nicht dabei ist

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 25.03.2024, 13:50
von schebi
Und was ist, wenn der Gläubiger insgesamt mehrere Titel gegen den Schuldner hat, z.B.
einen Titel mit 500 Euro
einen Titel mit 200 Euro und
einen Titel mit 100 Euro.

Zusammen liegen die Titel ja insgesamt über der 750 Euro Grenze.

Kann der Gläubiger dann eine Zwangssicherungshypothek auf das Grundstück eintragen lassen?
(Er muss dann sicherlich alle 3 Titel zusammen mit dem Antrag zum Grundbuchamt geben).

Danke

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 25.03.2024, 14:07
von Katie
Ja, das geht und ja, sämtliche Titel müssen dem GBA eingereicht werden.

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 25.03.2024, 21:16
von Maximus
Aber bei der Pfändung einer Grundschuld sichert man sich einen Rang.

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 28.03.2024, 16:33
von schebi
Bei der Beantragung einer Zwangssicherungshypothek:

Muss man in dem Antrag jetzt gar keinen Höchstzinssatz mehr angeben?
Ich habe dazu widersprüchliches gelesen?
Ist der Höchstzinssatz im Antrag noch erforderlich?

Danke.

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Verfasst: 03.04.2024, 11:48
von Anahid
Ich gebe nie einen Höchstzinssatz an.