Drittschuldnererklärung, unklare Formulierung
Verfasst: 01.03.2024, 15:27
Hallo zusammen,
heute habe ich eine etwas merkwürdige "Drittschuldnererklärung" (es ist eigentlich keine, dazu später mehr) einer Bank erhalten.
Diese schreibt dort: "für den Pfändungsschuldner führen wir keine pfändbaren Konten, Wertpapiere verwahren wir nicht, ein Schließfach ist nicht vermietet. Wir betrachten die Pfändung damit als gegenstandslos."
Verstehe ich das aber dann schon so, dass der Schuldner eine Geschäftsbeziehung mit der Bank hat, jedoch diese etwaigen Forderungen aus diesen Geschäftsbeziehungen nicht von der Pfändung umfasst sind oder? Ich finde die Formulierung etwas komisch. Normalerweise schreiben die Banken ja immer, dass keine Geschäftsbeziehung besteht o.ä.
Lohnt es sich dem weiter nachzugehen?
Danke schon mal vorab.
Liebe Grüße aus München
heute habe ich eine etwas merkwürdige "Drittschuldnererklärung" (es ist eigentlich keine, dazu später mehr) einer Bank erhalten.
Diese schreibt dort: "für den Pfändungsschuldner führen wir keine pfändbaren Konten, Wertpapiere verwahren wir nicht, ein Schließfach ist nicht vermietet. Wir betrachten die Pfändung damit als gegenstandslos."
Verstehe ich das aber dann schon so, dass der Schuldner eine Geschäftsbeziehung mit der Bank hat, jedoch diese etwaigen Forderungen aus diesen Geschäftsbeziehungen nicht von der Pfändung umfasst sind oder? Ich finde die Formulierung etwas komisch. Normalerweise schreiben die Banken ja immer, dass keine Geschäftsbeziehung besteht o.ä.
Lohnt es sich dem weiter nachzugehen?
Danke schon mal vorab.
Liebe Grüße aus München