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Vorzeitige Vermögensauskunft bei Gewerbetreibendem

Verfasst: 16.02.2024, 07:40
von SherlockL
Hallo zusammen, :wink2

kann ich bei einem Gewerbetreibendem (Handwerk, z.B. Garten- und Landschaftsbau) schon vor Ablauf der zwei Jahre eine neue VA verlangen? Ich habe eine VA aus Dezember. Da hat der SC natürlich angegeben, keine Aufträge zu haben. Ich denke, dass er aber zum Frühjahr und Sommer wieder reichlich neue Aufträge hat. Um an diese Informationen zu kommen, würde ich gern eine vorzeitige VA beantragen. Ich finde in meinen Unterlagen Nichts dazu. Hat jemand Erfahrung und kann helfen?

Danke und viele Grüße
:thx

Re: Vorzeitige Vermögensauskunft bei Gewerbetreibendem

Verfasst: 16.02.2024, 07:59
von samsara
Schau mal in § 802d ZPO. Du müsstest glaubhaft darlegen, dass Veränderungen in den Vermögensverhältnissen des Schuldners vorliegen. Bloße Vermutungen reichen nicht.