Hallo ihr Lieben,
ich bitte euch um eure Unterstützung.
Ich möchte gerne einen Nachbeschluss beantragen da wir einen Zwangshaftbeschluss vollstrecken möchten. Bisher ist dies daran gescheitert, da der GV den SC nicht antreffen konnte.
Nach Rücksprache sagt der GV mit einem Nachbeschluss würde er es nochmal versuchen.
Ich habe schon alles durchforstet und finde kein Formularzwang (Bundesland NRW). Nutzen RA Micro aber da gibt es eine Art "Entwurf-Beschluss".
Der Durchsuchungsbeschluss-Vordruck ist, denke ich nicht nutzbar - obwohl mit beim AG eine Mitarbeiterin riet, den einfach zu überschreiben
Ich habe ewig keinen Nachtbeschluss beantragt und damals dann ohne Formularvordruck. Ich würde das sonst wieder so machen.
Hat jemand Erfahrungen ?
Falls es hierzu schon einen passenden Eintrag gibt, bitte um kurzen Hinweis.
Danke vorab für eure - hoffentlich zahlreichen - Rückmeldungen.
Nachtbeschluss beantragen
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Wir nehmen diesbezüglich in RA-Micro den "Antrag nach § 758a IV ZPO". Diesen findest du unter: ZV -> ZV-Sonstige -> Nachtbeschluss.
Mit diesem fahren wir recht problemlos, ab und an fragt das Gericht nach "ergänzenden Ausführungen", welche dann aber zügig entschieden werden und wir den entsprechenden Beschluss auch erhalten.
...So wie erst letzte Woche
Mit diesem fahren wir recht problemlos, ab und an fragt das Gericht nach "ergänzenden Ausführungen", welche dann aber zügig entschieden werden und wir den entsprechenden Beschluss auch erhalten.
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Super vielen Dank für die Rückmeldung. Habe ich in RA Micro direkt gefunden!Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑14.02.2024, 19:02Wir nehmen diesbezüglich in RA-Micro den "Antrag nach § 758a IV ZPO". Diesen findest du unter: ZV -> ZV-Sonstige -> Nachtbeschluss.
Mit diesem fahren wir recht problemlos, ab und an fragt das Gericht nach "ergänzenden Ausführungen", welche dann aber zügig entschieden werden und wir den entsprechenden Beschluss auch erhalten.
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Viel Erfolg
Gruß
Oli
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