ZV aus zwei Urteilen, vollstreckbare Ausfertigung?
Verfasst: 14.02.2024, 09:41
Guten Morgen zusammen,
ich soll aus einem End- und Schlussurteil des Landgerichts vom 22.12.2023 die ZV betreiben. Dieses Urteil liegt mir in vollstreckbarer Ausfertigung vor.
Jetzt bin ich mir aber unsicher, da im Tenor dieses End- und Schlussurteils auf ein Versäumnis- und Schlussurteil vom 19.06.2023 Bezug genommen wird, welches hinsichtlich einiger Ziffern aufrechterhalten bleibt.
Ich stelle mir grade die Frage, ob ich von diesem Versäumnis- und Schlussurteil ebenfalls eine vollstreckbare Ausfertigung benötige?
Oder ob die vollstreckbare Ausfertigung des End- und Schlussurteil für die ZV ausreichend ist?
Versteht ihr was ich meine?
Vielleicht kann mir jemand kurz helfen?
Schöne Grüße und einen stressfreien Tag.
Lena
ich soll aus einem End- und Schlussurteil des Landgerichts vom 22.12.2023 die ZV betreiben. Dieses Urteil liegt mir in vollstreckbarer Ausfertigung vor.
Jetzt bin ich mir aber unsicher, da im Tenor dieses End- und Schlussurteils auf ein Versäumnis- und Schlussurteil vom 19.06.2023 Bezug genommen wird, welches hinsichtlich einiger Ziffern aufrechterhalten bleibt.
Ich stelle mir grade die Frage, ob ich von diesem Versäumnis- und Schlussurteil ebenfalls eine vollstreckbare Ausfertigung benötige?
Oder ob die vollstreckbare Ausfertigung des End- und Schlussurteil für die ZV ausreichend ist?
Versteht ihr was ich meine?
Vielleicht kann mir jemand kurz helfen?
Schöne Grüße und einen stressfreien Tag.
Lena