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ZV aus zwei Urteilen, vollstreckbare Ausfertigung?

Verfasst: 14.02.2024, 09:41
von §Lena§
Guten Morgen zusammen,

ich soll aus einem End- und Schlussurteil des Landgerichts vom 22.12.2023 die ZV betreiben. Dieses Urteil liegt mir in vollstreckbarer Ausfertigung vor.

Jetzt bin ich mir aber unsicher, da im Tenor dieses End- und Schlussurteils auf ein Versäumnis- und Schlussurteil vom 19.06.2023 Bezug genommen wird, welches hinsichtlich einiger Ziffern aufrechterhalten bleibt.

Ich stelle mir grade die Frage, ob ich von diesem Versäumnis- und Schlussurteil ebenfalls eine vollstreckbare Ausfertigung benötige?
Oder ob die vollstreckbare Ausfertigung des End- und Schlussurteil für die ZV ausreichend ist?

Versteht ihr was ich meine?
Vielleicht kann mir jemand kurz helfen?

Schöne Grüße und einen stressfreien Tag.

Lena

Re: ZV aus zwei Urteilen, vollstreckbare Ausfertigung?

Verfasst: 14.02.2024, 10:16
von Oliverreinhardt2
Was steht denn in dem VU-/ Schlussurteil vom: 19.06.2023, im Tenor? Wenn dort ein vollstreckungsfähiger Inhalt enthalten ist, dann benötigt ihr eine vollstreckbare Ausfertigung.

Re: ZV aus zwei Urteilen, vollstreckbare Ausfertigung?

Verfasst: 14.02.2024, 10:24
von §Lena§
Hallo Oli,

ja, der Beklagte wird in dem VU-/Schlussurteil unter anderem unter Ziffer 1 verurteilt, ein Anwesen zu räumen.
Danke für deine Antwort. Dann beantrage ich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils.

Schöne Woche wünsche ich.

Viele Grüße
Lena

Re: ZV aus zwei Urteilen, vollstreckbare Ausfertigung?

Verfasst: 14.02.2024, 11:04
von Oliverreinhardt2
Viel Erfolg :huepf