Pfändung Bankschließfach
Verfasst: 05.02.2024, 16:28
Hallo Zusammen,
ich habe schon ganz viel in der Suchfunktion gelesen; dennoch stelle ich folgende Frage (nur, damit ich das auch richtig verstehe):
Ich möchte den Inhalt eines Bankschließfachs pfänden. Kontenpfändung ist durch; der Schuldner besitzt ein Schließfach.
Im Pfüb ist ja auf Seite 5 unter Ziffer 5 der „Zutritt zu dem Bankschließfach …. und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließfaches bzw. auf die Öffnung des Bankschließfaches allein durch den Drittschuldner zum Zweck der Entnahme des Inhalts“ mitgepfändet. Zusätzlich habe ich auf Seite 8 angekreuzt, daß „ein vom Gläubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieher für die Pfändung des Inhalts Zutritt zum Schließfach zu nehmen hat“.
Mehr habe ich diesbezüglich nicht beantragt/geschrieben. (Hätte ich das tun müssen?)
Ist es jetzt so, daß der Schuldner durch die Kontenpfändung KEINEN Zutritt mehr zu seinem Schließfach nehmen darf? Selbst, wenn er da inzwischen nochmal dran wollte, um vielleicht für ihn wichtige Papiere herauszuholen?
Gehe ich dann wie folgt vor:?
Ich schicke meinen Pfüb mit Titel zum GV und beauftrage ihn mit der Sachpfändung des Inhaltes des Schließfaches.
Wie funktioniert das dann weiter??
Geht der GV einfach zur Bank mit meinem Auftrag, die Bank öffnet ihm das Schließfach und der GV pfändet den Inhalt? Sollte das tatsächlich so einfach sein?
Oder muß ich mir erst den Schlüssel des Schließfaches vom Schuldner besorgen? D.h. dann müßte ich erstmal den GV mit meinem Pfüb und dem Titel zum Schuldner schicken und nach § 836 III ZPO die Herausgabe des Schlüssels fordern?
Ein Anschreiben an den Schuldner zur freiwilligen Herausgabe des Schlüssels kann ich mir doch sparen. Den rückt der doch eh nicht raus.
Es wäre super, wenn jemand hier schon Erfahrung mit hat und mir weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Flora
ich habe schon ganz viel in der Suchfunktion gelesen; dennoch stelle ich folgende Frage (nur, damit ich das auch richtig verstehe):
Ich möchte den Inhalt eines Bankschließfachs pfänden. Kontenpfändung ist durch; der Schuldner besitzt ein Schließfach.
Im Pfüb ist ja auf Seite 5 unter Ziffer 5 der „Zutritt zu dem Bankschließfach …. und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließfaches bzw. auf die Öffnung des Bankschließfaches allein durch den Drittschuldner zum Zweck der Entnahme des Inhalts“ mitgepfändet. Zusätzlich habe ich auf Seite 8 angekreuzt, daß „ein vom Gläubiger zu beauftragender Gerichtsvollzieher für die Pfändung des Inhalts Zutritt zum Schließfach zu nehmen hat“.
Mehr habe ich diesbezüglich nicht beantragt/geschrieben. (Hätte ich das tun müssen?)
Ist es jetzt so, daß der Schuldner durch die Kontenpfändung KEINEN Zutritt mehr zu seinem Schließfach nehmen darf? Selbst, wenn er da inzwischen nochmal dran wollte, um vielleicht für ihn wichtige Papiere herauszuholen?
Gehe ich dann wie folgt vor:?
Ich schicke meinen Pfüb mit Titel zum GV und beauftrage ihn mit der Sachpfändung des Inhaltes des Schließfaches.
Wie funktioniert das dann weiter??
Geht der GV einfach zur Bank mit meinem Auftrag, die Bank öffnet ihm das Schließfach und der GV pfändet den Inhalt? Sollte das tatsächlich so einfach sein?
Oder muß ich mir erst den Schlüssel des Schließfaches vom Schuldner besorgen? D.h. dann müßte ich erstmal den GV mit meinem Pfüb und dem Titel zum Schuldner schicken und nach § 836 III ZPO die Herausgabe des Schlüssels fordern?
Ein Anschreiben an den Schuldner zur freiwilligen Herausgabe des Schlüssels kann ich mir doch sparen. Den rückt der doch eh nicht raus.
Es wäre super, wenn jemand hier schon Erfahrung mit hat und mir weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Flora