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Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 30.01.2024, 09:55
von spatzenbaer
Guten Morgen,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Folgendes Problemchen:

Wir haben im September 2023 Arbeitseinkommen gepfändet, DS hat die Forderung anerkannt. Allerdings besteht eine vorrangige Unterhaltspfändung für ein Kind. Soweit so gut. Der Schuldner hat uns, man soll es nicht glauben, 3 Lohnabrechnungen vorbeigebracht. Daraus ergibt sich (und auch aus seiner abgegebenen Vermögensauskunft), dass er mtl. ca. 2700 € netto verdient. In manchen Monaten mehr, weil er Zuschläge, Urlaubsgeld usw. erhalten hat. Das müssen wir ja berücksichtigen oder abziehen. Die vorrangige Pfändung wird mit einem Betrag von 453 € bedient. So verbleibt aber dennoch ein Einkommen von 2247 €. Damit wäre doch, wenn ich eine unterhaltspflichtige Person berücksichtige, ein weiterer Betrag von 384,98 € pfändbar. Die DS hat einmal einen Betrag von 104,80 € im September 2023 an uns gezahlt. Wir haben die DS dann angeschrieben und nochmals um Überprüfung des Pfändungsbetrages gebeten. Leider ist diese nicht sehr kooperativ und stellt auf stur. Bisher ist keine weitere Zahlung mehr eingegangen.

Oder ist mein Gedankengang falsch mit der Höhe des Pfändungsbetrages? Chef meint auch, dass da mehr gezahlt werden müsste.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 30.01.2024, 11:04
von paralegal6
Pfändungsfreigrenze ist 1402,28 €, aber hat er denn definitiv nur dieses eine Kind? wenn er zB noch weitere hat, die bei ihm wohnen erhöht sich ja der Betrag

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 30.01.2024, 12:32
von spatzenbaer
Lt. Vermögensauskunft von Juni 2023 ist er nur einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Seiner Exfrau gegenüber ist er nicht zum Unterhalt verpflichtet, die lebt mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen. Er war letztes Jahr auch noch in Steuerklasse 3 mit Kinderfreibetrag 1,0. Inzwischen ist er geschieden und ich weiß halt nicht, ob er jetzt eine andere Steuerklasse hat. Wenn er schlau ist, macht er das.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 30.01.2024, 12:44
von paralegal6
dann würde ich die nochmal anschreiben und mit Drittschuldnerklage drohen. Frage mich immer wie man VAK abgeben kann wenn man 2700 netto hat, egal, anderes Thema. https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... rts-f43983

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 30.01.2024, 13:20
von spatzenbaer
Werde die noch einmal anschreiben und die Pfändungsbeträge nachfordern. Vielleicht reagieren die mal positiver.

Schuldner wurde von seiner Frau sitzen gelassen und die kümmert sich um nix. Lässt ihn auf den ganzen Verbindlichkeiten sitzen. Eigentlich ist er eine arme Wurst. Ich denke mal, er weiß nicht mehr wie er alles bezahlen soll.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 30.01.2024, 18:14
von Maximus
Die Frage ist auch, ob die Unterhaltspfändung eine normale Pfändung oder eine privilegierte Pfändung ist.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 31.01.2024, 09:43
von spatzenbaer
Guten Morgen,

ich ersehe die Pfändung nur in der Drittschuldnererklärung, da ist sie als bevorrechtigt angegeben. Das Az der Pfändung ist ein "M"-Aktenzeichen. Wahrscheinlich ein Pfüb. Ich kann das ja nicht überprüfen und muss davon ausgehen, dass die DS dies richtig einordnet.

Wie durch ein Wunder kam jetzt gestern eine Zahlung der DS von über 500,00. Also irgendwas stimmt da doch nicht. Entweder haben die den Pfändungsbetrag jetzt doch richtig errechnet für den Monat Januar 2024 oder es ist eine Nachzahlung für die letzten vergangenen Monate. Da muss ich den Chef nochmal fragen, ob die bei der Überweisung was angegeben haben.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 31.01.2024, 10:24
von Anahid
Maximus hat geschrieben:
30.01.2024, 18:14
Die Frage ist auch, ob die Unterhaltspfändung eine normale Pfändung oder eine privilegierte Pfändung ist.
Das ist komplett egal. Wenn die Pfändung vor der Pfändung von spatzenbaer zugestellt wurde, geht die vor.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 31.01.2024, 10:56
von spatzenbaer
Die vorrangige Pfändung wurde im März 2023 zugestellt, also vor unserer Pfändung.

Es ist ja jetzt eine Zahlung von der DS gekommen. Bin mal gespannt, ob die kommenden Monate auch was kommt. Auf jeden Fall werde ich die DS anschreiben und nachfragen.

Re: Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung

Verfasst: 31.01.2024, 11:41
von paralegal6
Solange ihr Geld bekommt ist doch alles iO. Der Unterhaltspfüb wurde halt vor eurem zugestellt. Auch wenn nicht dürfte der ja unter den SB pfänden