Pfüb bei Arbeitgeber, vorrangige Pfändung
Verfasst: 30.01.2024, 09:55
Guten Morgen,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Folgendes Problemchen:
Wir haben im September 2023 Arbeitseinkommen gepfändet, DS hat die Forderung anerkannt. Allerdings besteht eine vorrangige Unterhaltspfändung für ein Kind. Soweit so gut. Der Schuldner hat uns, man soll es nicht glauben, 3 Lohnabrechnungen vorbeigebracht. Daraus ergibt sich (und auch aus seiner abgegebenen Vermögensauskunft), dass er mtl. ca. 2700 € netto verdient. In manchen Monaten mehr, weil er Zuschläge, Urlaubsgeld usw. erhalten hat. Das müssen wir ja berücksichtigen oder abziehen. Die vorrangige Pfändung wird mit einem Betrag von 453 € bedient. So verbleibt aber dennoch ein Einkommen von 2247 €. Damit wäre doch, wenn ich eine unterhaltspflichtige Person berücksichtige, ein weiterer Betrag von 384,98 € pfändbar. Die DS hat einmal einen Betrag von 104,80 € im September 2023 an uns gezahlt. Wir haben die DS dann angeschrieben und nochmals um Überprüfung des Pfändungsbetrages gebeten. Leider ist diese nicht sehr kooperativ und stellt auf stur. Bisher ist keine weitere Zahlung mehr eingegangen.
Oder ist mein Gedankengang falsch mit der Höhe des Pfändungsbetrages? Chef meint auch, dass da mehr gezahlt werden müsste.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Folgendes Problemchen:
Wir haben im September 2023 Arbeitseinkommen gepfändet, DS hat die Forderung anerkannt. Allerdings besteht eine vorrangige Unterhaltspfändung für ein Kind. Soweit so gut. Der Schuldner hat uns, man soll es nicht glauben, 3 Lohnabrechnungen vorbeigebracht. Daraus ergibt sich (und auch aus seiner abgegebenen Vermögensauskunft), dass er mtl. ca. 2700 € netto verdient. In manchen Monaten mehr, weil er Zuschläge, Urlaubsgeld usw. erhalten hat. Das müssen wir ja berücksichtigen oder abziehen. Die vorrangige Pfändung wird mit einem Betrag von 453 € bedient. So verbleibt aber dennoch ein Einkommen von 2247 €. Damit wäre doch, wenn ich eine unterhaltspflichtige Person berücksichtige, ein weiterer Betrag von 384,98 € pfändbar. Die DS hat einmal einen Betrag von 104,80 € im September 2023 an uns gezahlt. Wir haben die DS dann angeschrieben und nochmals um Überprüfung des Pfändungsbetrages gebeten. Leider ist diese nicht sehr kooperativ und stellt auf stur. Bisher ist keine weitere Zahlung mehr eingegangen.
Oder ist mein Gedankengang falsch mit der Höhe des Pfändungsbetrages? Chef meint auch, dass da mehr gezahlt werden müsste.
Vielen Dank für Eure Hilfe.