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Re: Gebühren der vorherigen Vollstreckungsauftrages
Verfasst: 14.02.2024, 16:54
von Himmelskoerper
Hallo Manuel.
Ich arbeite nicht mit RA Micro.
Ich habe meinen Standpunkt schriftlich dargelegt, nachdem ich den Rechtspfleger wiederholt telefonisch nicht erreicht habe.
Der Antrag ist jetzt so durchgegangen ohne weiterer Mitteilung vom Rechtspfleger. Von dem kam auf mein Schreiben nichts.
Re: Gebühren der vorherigen Vollstreckungsauftrages
Verfasst: 14.02.2024, 22:51
von paralegal6
In RAM ist noch nicht hinterlegt da die Formulare nochmal überarbeitet werden sollen, die alten können noch verwendet werden
Re: Gebühren der vorherigen Vollstreckungsauftrages
Verfasst: 15.02.2024, 08:15
von Manuel
Himmelskoerper hat geschrieben: ↑14.02.2024, 16:54
Hallo Manuel.
Ich arbeite nicht mit RA Micro.
Ich habe meinen Standpunkt schriftlich dargelegt, nachdem ich den Rechtspfleger wiederholt telefonisch nicht erreicht habe.
Der Antrag ist jetzt so durchgegangen ohne weiterer Mitteilung vom Rechtspfleger. Von dem kam auf mein Schreiben nichts.
Wenn jetzt noch was dabei heraus kommt, dann hat sich die (Mehr-)Arbeit gelohnt. Viel Erfolg!
Re: Gebühren der vorherigen Vollstreckungsauftrages
Verfasst: 18.04.2024, 10:19
von Himmelskoerper
Hallo Manuel!
Also der ganze Aufwand hat sich gelohnt. Die Pfändung läuft und es kommt Geld rein!