Niederländisches Urteil - Vollstreckung Deutschland - 2. Ausfertigung
Verfasst: 15.01.2024, 16:35
Hallo,
wir haben ein niederländisches Urteil, welches wir für vollstreckbar erklären lassen wollen. Soweit kein Problem.
Nun taucht die Frage auf, wie man eine 2. Ausfertigung dieses Urteil bekommt. Es sollen gleichzeitig mehrere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, dafür bräuchten wir zwei Titel.
Stellt man den Antrag hier beim deutschen Gericht oder muss in den Niederlanden eine zweite Ausfertigung des Urteils (wir haben dort Anwälte) beantragt werden und hier erneut die Vollstreckbarkeit für die 2. Ausfertigunge erklärt werden?
Ich hoffe, Ihr könnt weiterhelfen.
Viele Grüße
Hühnerhaufen
wir haben ein niederländisches Urteil, welches wir für vollstreckbar erklären lassen wollen. Soweit kein Problem.
Nun taucht die Frage auf, wie man eine 2. Ausfertigung dieses Urteil bekommt. Es sollen gleichzeitig mehrere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, dafür bräuchten wir zwei Titel.
Stellt man den Antrag hier beim deutschen Gericht oder muss in den Niederlanden eine zweite Ausfertigung des Urteils (wir haben dort Anwälte) beantragt werden und hier erneut die Vollstreckbarkeit für die 2. Ausfertigunge erklärt werden?
Ich hoffe, Ihr könnt weiterhelfen.
Viele Grüße
Hühnerhaufen