2 Mal Erinnerung einlegen in der gleichen Zwangsvollstreckungssache; Gerichtsgebühren?
Verfasst: 12.01.2024, 00:08
Wir haben bereits ein Mal erfolglos Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung eingelegt in einer Zwangsvollstreckungssache.
In der gleichen Zwangsvollstreckungssache würden wir gerne noch ein zweites Mal Erinnerung einlegen. Diesmal aber aus einem anderen Grund.
Die erste Erinnerung erging ohne Gerichtsgebühren.
Wird auch die zweite Erinnerung ohne Gerichtsgebühren sein?
Nicht, dass das Gericht dann Gerichtsgebühren berechnet, weil es wegen den Erinnerungen "genervt" ist.
Z.B. weil das Gericht die Erinnerung als unnötig / überflüssig oder so ansieht.
In der gleichen Zwangsvollstreckungssache würden wir gerne noch ein zweites Mal Erinnerung einlegen. Diesmal aber aus einem anderen Grund.
Die erste Erinnerung erging ohne Gerichtsgebühren.
Wird auch die zweite Erinnerung ohne Gerichtsgebühren sein?
Nicht, dass das Gericht dann Gerichtsgebühren berechnet, weil es wegen den Erinnerungen "genervt" ist.
Z.B. weil das Gericht die Erinnerung als unnötig / überflüssig oder so ansieht.