Forderungsaufstellung Verzinsung der Kosten ZVS
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das stimmt, aber das Durcheinander bekommt man ja nicht festgesetzt, da muss erst ein ordentliches FoKo her denn fürn KFB will das Vollstreckungsgericht Nachweise, so würden die den nicht erlassen
- Katie
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@paralegal6: Seh ich genauso.
Meine Antwort war ja auch lediglich eine Antwort auf seine Frage, wie wir das mit der Festsetzung grundsätzlich handhaben. Für die Festsetzung muss schon eine ordentliche Aufstellung mit entsprechenden Belegen eingereicht werden.
Meine Antwort war ja auch lediglich eine Antwort auf seine Frage, wie wir das mit der Festsetzung grundsätzlich handhaben. Für die Festsetzung muss schon eine ordentliche Aufstellung mit entsprechenden Belegen eingereicht werden.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Ich möchte nochmal sicher gehen: Werden nach einer Festsetzung auch die Kosten für den GV für bereits erfolgte Handlungen verzinst?