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Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 14.11.2023, 15:23
von sansibar
Liebe MitstreiterInnen,
ich habe blöderweise in einem VA-Antrag nach § 802d ZPO nur eine Teilforderung von 2.000,00 € geltend gemacht, obwohl der Gegenstandswert ja ohnehin gedeckelt gewesen wäre.
Jetzt hat die GVin mit dem Schuldner, der leider alles andere als blöd ist, eine Ratenzahlungsvereinbarung über diese Teilforderung getroffen. Große Frage: Kann ich jetzt auf die volle Forderung "aufstocken"? Und dann auch der Ratenvereinbarung widersprechen, weil es bei dem vollen Betrag viel zu lange bis zur Tilgung dauern würde? Oder wie gehe ich jetzt am klügsten vor?
Bin für jeden Rat dankbar, hab mich selten so blöd angestellt... :oops: :oops: :oops:

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 14.11.2023, 17:28
von paralegal6
Kommt auf den Schuldner drauf an. Wenn du widersprichst bekommst ja erstmal nichts, ggf gehst dann ganz leer aus wenn er vak abgibt. Einfach mal beim gvz anrufen, manchmal kennen die die Schuldner schon länger und kann sagen was Sinn macht

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 15.11.2023, 08:48
von icerose
Würde ich machen wie paralegal6.
Ansonsten müsste nach Abschluss ein neuer (kostenpflichtiger) Auftrag ausgelöst werden, deren Kosten der Schuldner ja auch wieder zu tragen hätte.
Hab gerade selbst so einen Fall, wo ich noch ein paar Titel "hinterher" schieben muss (weil die ZV schon beauftragt war, als die anderen erlassen wurden). Da weigert sich mein Schuldner, die VAK abzugeben und zahlt lieber Raten.

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 15.11.2023, 10:42
von sansibar
Guten Morgen und erstmal vielen Dank für Eure Tipps.
Die GVin kennt den Schuldner noch nicht; er ist ganz neu in ihren Bezirk gezogen. Leider ist er auch ein großer Charmeur und sie wäre nicht die erste GVin, die sich ein wenig einwickeln ließe.....
Wenn ich das jetzt laufen lasse, damit der Mandant überhaupt mal Geld sieht, - so es denn kommt - und kurz vor Ablauf der jetzt vereinbarten Ratenzahlungen den nächsten Auftrag erteile, bliebe dann nicht der Mandant auf den Kosten hierfür sitzen, weil ich "unwirtschaftlich" vorgegangen bin?
Ansonsten tendiere ich nach einmal drüber schlafen dazu, den Mandanten entscheiden zu lassen, ob er den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach nehmen will.

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 15.11.2023, 10:54
von paralegal6
Ihr müsst den Mandanten nur aufklären dass er worst case nichts bekommt, parallel aber GVZ fragen, ob nicht auch höhere Raten für den Schuldner in Betracht kommen. Aber wie gesagt kann beim VVZ auch raus kommen, dass er geringere oder gar keine Raten zahlen kann

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 16.11.2023, 09:29
von icerose
sansibar hat geschrieben:
15.11.2023, 10:42
Ansonsten tendiere ich nach einmal drüber schlafen dazu, den Mandanten entscheiden zu lassen,
Gute Idee. :daumen Ich hab den Ball auch an die Mandantin abgegeben. :lol:

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 20.11.2023, 13:19
von sansibar
Icerose, hat nicht ganz geklappt mit dem Ball für den Mandanten: Ich habe heute mit der GVin telefoniert und mal abgesehen davon, dass der Schuldner mit seinem Charme diese schon zur Verlängerung der Zahlungsfrist für die 1. Rate bewegen konnte (sic!), meinte sie, ich solle auf die 12-Monate-Tilgungsfrist achten und lieber erst kurz vor Abzahlung der ersten Ratenvereinbarung den neuen Auftrag "nachschieben". Das löst zwar meine Frage zur Unwirtschaftlichkeit nicht, aber der Mandant findet das okay und so mache ich es jetzt...

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 20.11.2023, 14:14
von paralegal6
ganz auf Mandanten abschieben kann man das eh nicht, da ihr den ja beraten müsst und der immer Tendenzen abfragt was er machen sollte. Das mit dem Einwickeln glaube ich nicht unbedingt. Wenn GVZ realistische Raten vereinbart, dann ja nicht grundlos sondern weil sie die finanzielle Lage des Schuldners vermutlich kennt. Beim Nachschieben dann einfach die komplette Restsumme einfordern

Re: Teilforderung "aufstocken"?

Verfasst: 20.11.2023, 15:27
von icerose
paralegal6 hat geschrieben:
20.11.2023, 14:14
anz auf Mandanten abschieben kann man das eh nicht, da ihr den ja beraten müsst und der immer Tendenzen abfragt was er machen sollte.
Das hab ich natürlich gemacht. Weil ja das Risiko besteht, dass der Schuldner dann nicht mehr zahlt. Klar muss der Mdt das wissen.