Hallo zusammen,
es geht um eine anfangs durchschnittliche Angelegenheit mit Aufforderungsschreiben, Mahnverfahren und anschließender Zwangsvollstreckung. Dabei haben wir unsere RA-Gebühren (2300, 3305, 3308) in den MB aufgenommen. Die Angelegenheit wird wahrscheinlich erfolglos bleiben.
Jetzt zahlt auch der Mandant die Kostenrechnung nicht. Kann ich bzgl. der Gebühren, welche schon im MB gegen den Gegner tituliert wurden, die Zwangsvollstreckung gegen den Mandanten einleiten? Mein Gefühl sagt mir, dass das so nicht geht, weil ich dann die gleichen Forderungen doppelt titulieren lassen würde. Andererseits muss das doch häufiger vorkommen, also habe ich hier einen Denkfehler oder wie kann ich vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus
Xieno
Schuldner zahlt nicht und Mdt zahlt KR nicht
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 721
- Registriert: 22.06.2009, 13:27
- Beruf: ReNo-Angestellte
- Software: NoRa / NT
Der Vollstreckungsbescheid beinhaltet die Forderung eures Mandanten gegen den Schuldner. Mehr nicht.
Eure Gebühren (3305, 3308 und 3309) müsstet du gem. § 11 RVG festsetzen lassen und die 2300 in einem Mahnverfahren gegen euren Mandanten titulieren.
Eure Gebühren (3305, 3308 und 3309) müsstet du gem. § 11 RVG festsetzen lassen und die 2300 in einem Mahnverfahren gegen euren Mandanten titulieren.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14436
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Genau so. Der bestehende Titel lautet zugunsten des Mandanten. Das lehrt hoffentlich für die Zukunft, keine Geschäftsgebühr gegen den Gegner titulieren zu lassen, die der Mdt noch nicht gezahlt hat.