Hallo Zusammen,
mein Chef ist Insolvenzverwalter und er möchte Geschäftsunterlagen vom Insolvenzschuldner. Jetzt möchte er eine richterliche Durchsuchungsanordnung erwirken um die Privatwohnung des Geschäftsführers durchsuchen zu lassen. Wir vollstrecken aus dem Eröffnungsbeschluss. Es liegt keine Geldforderung vor. Jetzt muss in dem Formular für die Durchsuchungsanordnung eine Geldforderung angegeben werden. Diese habe ich nicht. Ich will ja die Herausgabe der Unterlagen. Hat jemand eine Idee wie ich das Formular jetzt verwenden kann?
Vielen lieben Dank
richterliche Durchsuchungsanordnung
- paralegal6
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https://www.juracademy.de/zivilprozesso ... sache.html
gemacht habe ich das noch nicht. Aufgrund eines EB wird kein GVZ Unterlagen die nicht explizit genannt suchen können fürchte ich aber guck mal hier unten rechts https://gesetze-in-app.de/InsO/148. Ihr müsstet nur wohl angeben was genau ihr haben wollt. Das ist aber Herausgabeanspruch und keine Durchsuchung
gemacht habe ich das noch nicht. Aufgrund eines EB wird kein GVZ Unterlagen die nicht explizit genannt suchen können fürchte ich aber guck mal hier unten rechts https://gesetze-in-app.de/InsO/148. Ihr müsstet nur wohl angeben was genau ihr haben wollt. Das ist aber Herausgabeanspruch und keine Durchsuchung