Richtiges Rechtsmittel
- Anahid
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Was soll Dir eine Abwehrklage bringen? Die Pfändung ist doch jetzt, nachdem das Konto aufgelöst wurde, ohnehin erledigt. Ich würde hier eher eine Zahlungsklage in Betracht ziehen. Aber vielleicht zahlt die Dame ja auch freiwillig zurück nach Aufforderung. Die Kosten Eurer Inanspruchnahme dürften allerdings erstattungsfähig sein; schließlich ist es ihr Fehler, dass die Pfändung nicht aufgehoben wurde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
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Hallöchen, habe eine Frage zum Ausgangspost. Gegen unseren Mdt wurde MB u. VB erlassen. Laut Ema war er dort aber nicht mehr wohnhaft. Vollstreckungsgegenklage richtet sich ja nur gegen materiellrechtliche Einwände. Vollstreckungserinnerung geht auch erst ab ZV? Er wurde bisher "nur" von einem Inkassounternehmen angeschrieben. Was wäre das richtige Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt?
- Adora Belle
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EMA ist egal, tatsächlicher Aufenthalt zählt. Wenn nicht wirksam zugestellt wurde, müsste noch Einspruch möglich sein. Aber das muss letztlich der Anwalt prüfen
- paralegal6
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Er war wirklich umgezogen (laut eigener Aussage).
- Anahid
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Wie Adora Belle schon mitteilte: Einspruch + Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ob das noch möglich ist, muss der Anwalt prüfen.
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