Vielleicht könnt Ihr helfen.... Wir haben in einer Zwangsräumungssache nach entsprechender Zwangsvollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO sogar die Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes per Beschluss, dass die Gerichtsvollzieherin ihre Kostenrechnung in der Position „sonstige Auslagen KV 702/710“ um 833,00 € zu verringern hat.
Der Fehlbetrag wird nach Beschlussinhalt niedergeschlagen. Das Problem besteht allerdings darin, dass die Gerichtsvollzieherin diesen Betrag bereits vereinnahmt hat.
Seit mehr als einem Monat liegt der vorbenannte Beschluss des Vollstreckungsgerichtes vor, die Gerichtsvollzieherin reagiert jedoch nicht. Die Gerichtsvollzieherin ignoriert auch Mahnungen.
Ist dies ein Fall der Schadenersatzklage gemäß § 839 BGB oder wo bekommen wir das Geld für die Mandantschaft her?
Hat jemand eine Idee???? Wäre für jede Hilfe dankbar!!!!!
Gerichtsvollzieher Problem Auszahlung
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Die Gerichtsvollzieher macht leider schon seit Jahren ihre Arbeit seeeeehr langsam. Wir warten manchmal über ein Jahr auf Rückinfos von Vollstreckungsaufträgen oder ein halbes Jahr bis Zwangsräumungstermine stehen.
Wir machen gegen diese Dame öfters Erinnerungen, weil unserem Mandanten jedes Mal Miete durch die Lappen geht. Es ist einfach irre. Und passieren tut dann weiter geführt nichts, auch wenn das Gericht was beschließt. Deshalb dachte ich, es hat einer eine Idee, was man noch tun kann.
Wir machen gegen diese Dame öfters Erinnerungen, weil unserem Mandanten jedes Mal Miete durch die Lappen geht. Es ist einfach irre. Und passieren tut dann weiter geführt nichts, auch wenn das Gericht was beschließt. Deshalb dachte ich, es hat einer eine Idee, was man noch tun kann.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Dienstaufsichtsbeschwerde
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11