Monierung bzgl. Auskunftserteilung und Rechnungslegung im Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NickyS
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#1

06.04.2022, 11:51

Liebe Kollegen,

wir haben eine Kontenpfändung auf den Weg gebracht.
Das Vollstreckungsgericht moniert nun unseren folgenden Antrag:

"... auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung aus dem Bankverhältnis gegen den Drittschuldner, insbesondere die Angabe des Kontostandes bei Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und die jeweiligen Abschlusssalden zu den Quartalsabschlüssen".

Das Vollstreckungsgericht meint, dies könne "von der Drittschuldnerin mangels Rechtsgrundlage nicht verlangt werden".

Ist in meinen Augen doch ein ganz normaler Auskunftsanspruch!?

Hat von Euch jemand schon mal so eine Monierung erhalten?
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Tigerle
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#2

06.04.2022, 12:14

Ich habe den gleichen Satz drin in meinen PfÜb-Anträgen, bei mir wurde es noch nicht bemängelt.

Wo hast Du den Satz den dazu geschrieben?
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NickyS
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#3

06.04.2022, 12:59

Wir haben diesen Zusatz auch schon ewig in unseren Vorlagen - wurde von anderen Amtsgericht auch noch nie bemängelt. Ist als eigenständiger Punkt unter Anspruch D angegeben.
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