Hallo Ihr Lieben
Ihr stehe gerade etwas auf der Leitung.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe zwei VBs, Eheleute als Gesamtschuldner. Jetzt soll ich vollstrecken. Dies kann ich in einem Auftrag mit 2 anfallenden Gebühren machen (oder?)
Wie sieht es mit dem Forderungskonto aus? Muss ich in dieses dann die Forderung aus 2x eintragen oder mache ich zwei Forderungskonten?
Oder ist es einfacher, wenn ich von vorne herein zwei Aufträge machen??
Fragen über Fragen, aber trotzdem schon mal vielen Dank.
Zwangsvollstreckungsauftrag bei Gesamtschuldnern (Eheleute)
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst gegen beide einen Auftrag machen und erhältst für jeden Schuldner die Gebühr gesondert. Ich hab keine Ahnung wie AnNoText das handhabt, aber RA-Micro trägt das auch so ein, dass die eine Gebühr für Schuldner 1 und die andere für Schuldner 2 entsteht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.