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Vollstreckung aus Haftbefehl, Schuldner in Therapiezentrum

Verfasst: 09.12.2021, 11:55
von Birne
Hallo an Alle!

Mir liegt ein Haftbefehl gegen einen Schuldner vor, dessen Aufenthalt ich nunmehr in einem Drogen-Therapiezentrum ermitteln konnte.

Ich stehe mir gerade nur wegen dem Formular selber im Weg: Ich gebe neben Pkt. I (Verhaftung) auch Pkt. G1 (Abnahme VermAusk) an, richtig!? Weil letzteres begehre ich sowieso und wenn der Schuldner dann wieder nicht die VermAusk abgeben möchte, kann der GVZ ja gleich zur Verhaftung übergeben, richtig?!

Ich hab selten mal eine Vollstreckung aus einem Haftbefehl... :pfeif

Wie immer im Voraus: Vielen Dank für eure Antworten! :wink1

Re: Vollstreckung aus Haftbefehl, Schuldner in Therapiezentrum

Verfasst: 09.12.2021, 12:07
von paralegal6
ich kenne mich rechtlich nicht aus aber würde mal sagen dass wohn niemand jemand aus einem Krankenhaus oder Therapiezentrum wegen einer blöde VA rausholen kann

Re: Vollstreckung aus Haftbefehl, Schuldner in Therapiezentrum

Verfasst: 09.12.2021, 12:14
von Birne
Den Fall, in einem Therapiezentrum zu vollstrecken, hatte ich tatsächlich auch bisher noch nicht. Aber der Gerichtsvollzieher könnte doch vor Ort die Abnahme durchführen... :ka :kopfkratz

Re: Vollstreckung aus Haftbefehl, Schuldner in Therapiezentrum

Verfasst: 09.12.2021, 12:39
von samsara
Es reicht, wenn Du "I" ankreuzt.

Ich würde es auch in dem Therapiezentrum versuchen.

Re: Vollstreckung aus Haftbefehl, Schuldner in Therapiezentrum

Verfasst: 09.12.2021, 12:43
von Birne
Danke samsara ;)