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Aushändigung Titel

Verfasst: 20.08.2021, 09:14
von Marlen98
Hallo an Alle,

ich benötige erneut Hilfe:

Wir haben eine Forderung unseres Mandanten geltend gemacht (Titel liegt vor). Die ZV müsste nunmehr in Österreich durchgeführt werden.

Die RSV hat daraufhin eine Zahlung in Höhe von 700,00 € auf die Forderung vorgenommen an unsere Mandantschaft.

Wem händige ich nunmehr den Titel aus?

Vielen DAnk

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 20.08.2021, 09:16
von Anahid
Wenn der Titel vollständig ausgeglichen ist, dem Schuldner oder seinen früheren Prozessbevollmächtigten. Die RSV hat mit dem Titel nichts zu tun. Die ist nur Erfüllungsgehilfe des Schuldners.

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 23.08.2021, 10:01
von Tigerle
Vor allem wird die RSV ja kaum die Forderung Eures Mandanten beglichen haben, sondern lediglich die Kosten. Oder redest Du von einem Kostenfestsetzungsbeschluss?

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 23.08.2021, 14:21
von Marlen98
Nein, die RSV hat auf die Forderung eine Zahlung in Höhe von 700,00 € geleistet und zzgl. unsere Kosten gezahlt. Der Titel ist damit nicht vollständig beglichen. Unsere Mandantschaft war aber mit einer Zahlung in Höhe von 700,00 € einverstanden, da er ansonsten gar nicht an ein Teil seines Geldes gekommen wäre.

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 24.08.2021, 12:31
von Spiderman
Hä? Ich blicke irgendwie nicht durch.

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 24.08.2021, 14:10
von Pepples
Marlen98 hat geschrieben:
23.08.2021, 14:21
Nein, die RSV hat auf die Forderung eine Zahlung in Höhe von 700,00 € geleistet und zzgl. unsere Kosten gezahlt. Der Titel ist damit nicht vollständig beglichen. Unsere Mandantschaft war aber mit einer Zahlung in Höhe von 700,00 € einverstanden, da er ansonsten gar nicht an ein Teil seines Geldes gekommen wäre.

Das heißt, die RSV der Gegenseite hat was bezahlt und nicht die eigene? Das klingt so, als hättet ihr einen Vergleich geschlossen, dass gegen Zahlung von 700,00 € auf den Rest verzichtet wird. Ist das richtig.
Trotzdem bleibt es dabei, dass der Titel nur dem Schuldner zusteht und nicht der RSV, wie Anahid schon gesagt hat.

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 25.08.2021, 07:34
von Soenny
Ich glaube eher, daß die RSV des Mandanten gezahlt hat, um die hohen Kosten für eine Vollstreckung in Österreich zu vermeiden (Wirtschaftlichkeitsprinzip), hatten wir kürzlich auch.
Dann ist der Titel der RSV auszuhändigen, weil die sich das Geld ja immer noch vom SC zurückholen kann, wenn sie das möchte.

Re: Aushändigung Titel

Verfasst: 25.08.2021, 09:32
von scully
Wow, dass möchte ich auch mal erleben, dass die eigene RSV dem Mandanten etwas zahlt zur Vermeidung weiterer Kosten... Ist die Zwangsvollstreckung in Österreich sooo teuer?

Aber warum überhaupt der Stress über die Titelherausgabe... Man könnte auch einfach warten, ob dieser herausgefordert wird.