Öffentliche Zustellung eines KFB nach § 185 ZPO
Verfasst: 11.11.2020, 17:38
Hallo zusammen,
ich bin gerade ein wenig verwirrt bzw. auch etwas angenervt ...
Sachverhalt ist folgender: Wir haben bereits Anfang des Jahres KFA gegen einen Schuldner beantragt. Leider ist unser Schuldner trotz diverser EMAs nicht aufzufinden, sodass wir - so wie in diesen Fällen eigentlich immer und bislang auch unproblematisch - die öffentliche Zustellung gem. § 185 Ziff. 1 ZPO beantragt haben. Der für diesen Bereich zuständige Rechtspfleger meint nun, eine öffentliche Zustellung sei nicht möglich, wir sollten doch bitte erst beim letzten Arbeitgeber oder Vermieter die neue Anschrift erfragen ... (Diese sind uns aber leider nicht bekannt und bislang hat mich noch kein Rechtspfleger dazu aufgefordert, Arbeitgeber oder Vermieter des Schuldners anzuschreiben. Zumal ich bezweifle, dass diese mir so ohne Weiteres Auskunft geben dürfen und würden).
Wir haben alle bisherigen Ermittlungsergebnisse (sowohl über eine "Auskunftei" als auch direkt über das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes), die ja leider erfolglos verlaufen sind, beigefügt und wie gesagt, bislang hat es in solchen Fällen auch nie Probleme gegeben, aber im Moment bin ich echt ratlos. Zumal wir ja bereits mehrfach versucht haben, die Anschrift zu ermitteln.
Kann mir da vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?
Danke und viele Grüße
elli_m
ich bin gerade ein wenig verwirrt bzw. auch etwas angenervt ...
Sachverhalt ist folgender: Wir haben bereits Anfang des Jahres KFA gegen einen Schuldner beantragt. Leider ist unser Schuldner trotz diverser EMAs nicht aufzufinden, sodass wir - so wie in diesen Fällen eigentlich immer und bislang auch unproblematisch - die öffentliche Zustellung gem. § 185 Ziff. 1 ZPO beantragt haben. Der für diesen Bereich zuständige Rechtspfleger meint nun, eine öffentliche Zustellung sei nicht möglich, wir sollten doch bitte erst beim letzten Arbeitgeber oder Vermieter die neue Anschrift erfragen ... (Diese sind uns aber leider nicht bekannt und bislang hat mich noch kein Rechtspfleger dazu aufgefordert, Arbeitgeber oder Vermieter des Schuldners anzuschreiben. Zumal ich bezweifle, dass diese mir so ohne Weiteres Auskunft geben dürfen und würden).
Wir haben alle bisherigen Ermittlungsergebnisse (sowohl über eine "Auskunftei" als auch direkt über das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnortes), die ja leider erfolglos verlaufen sind, beigefügt und wie gesagt, bislang hat es in solchen Fällen auch nie Probleme gegeben, aber im Moment bin ich echt ratlos. Zumal wir ja bereits mehrfach versucht haben, die Anschrift zu ermitteln.
Kann mir da vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?
Danke und viele Grüße
elli_m