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Drittauskünfte

Verfasst: 24.07.2020, 18:49
von joggellive
Hallo,
wenn der GV Drittauskünfte einholt, ist er verpflichtet den Schuldner darüber zu informieren? Und wenn ja in welchem Umfang und nach welcher Rechtsgrundlage. Man findet über Drittauskünfte alles, nur nichts zur Infomationspflicht des GV, sondern es die überhaupt gibt. Ich bin aber der Meinung hier mal was gelesen zu haben, das der Schu, über die Auskunft zu informieren ist, ggf. mit Kopie der Auskunft.

Re: Drittauskünfte

Verfasst: 25.07.2020, 09:29
von Tigerle
]Hier eine Information dazu, aber die ist schon etwas älter, ich weiß nicht, ob es hierzu etwas neueres gibt:
Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung 10/10

Re: Drittauskünfte

Verfasst: 25.07.2020, 11:04
von silvester
Die Informationspflicht gibt es durchaus. Rechtsgrundlage ist § 802l Abs. 3 und 5 ZPO.