Moin,
wir haben hier ein Zug-umZug-Urteil, in dem der Annahmeverzug (Übergabe eines Gegenstandes) bereits tituliert ist, und haben die ZV gegen den Schuldner eingeleitet. Der Schuldner hat die e.V. abgegeben und ist vermögenslos.
Jetzt möchte unsere Mandantin den Gegenstand los werden, da sie hierfür keinen Platz in der Wohnung hat (auch keine Garage, Keller oder ähnliches vorhanden). Wir und unsere Mandantin fragen sich jetzt, ob sie den Gegenstand jetzt einfach so verkaufen (über ebay, Zeitungsinserat oder ähnliches) kann und wenn ja, was beachtet werden muss bzw. wenn nein, was sie machen kann.
In meinen schlauen Büchern habe ich hierzu leider nichts gefunden und auch das Surfen im Netz hat nichts ergeben.
Wer hatte so etwas schon mal?
Viele Grüße
bipe71
Zug-um-Zug-Urteil, ZV erfolglos, eigenhändiger Verkauf?
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Man könnte doch mit einem Titel die Gegenstände vom GV pfänden lassen.
Der Gläubiger wäre dann der zur Herausgabe bereite Dritte.
S. Geiselmann
Der Gläubiger wäre dann der zur Herausgabe bereite Dritte.
S. Geiselmann