Pfändung bei der Tagobank (Konto + Kreditkarte)

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-lehmy-girl-
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#1

02.06.2019, 21:09

Hallo ihr Lieben,

mein Schuldner gibt in seinem Vermögensverzeichnis an, dass er Konto und eine Kreditkarte bei der Tagobank besitzt.

Wie genau würdet ihr hier pfänden?

Also das Konto ganz normal Anspruch D an die Pfändungsstelle nach Duisburg. Soweit so gut. Aber was mache ich mit der Kreditkarte? Muss ich da einen extra Text nehmen? Weil auf Kreditkarten kann ja auch Guthaben sein z. B. bei Retouren.

Im Voraus schon mal vielen Dank und liebe Grüße
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mücki
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#2

03.06.2019, 10:05

Guten Morgen,

du kannst den Anspruch D um die Anspruch aus bereits abgeschlossenen und künftigen Kreditverträgen soweit der Schuldner diese abruft ergänzen. Bringen wird das wohl nichts, da viele Banken solcherlei meistens direkt bei Eingang einer Pfändung kündigen. Wir hatten das vor Einführung der Formulare als Standardantrag mit drin. Eine Zahlung daraus haben wir indes nie erhalten, sodass ich mir den Aufwand nicht mehr mache. (Gleiches gilt für Dispo-Kredite.) Aber mglw. haben andere bessere Erfahrungen.

Wie der Name schon sagt, bietet die Karte die Möglichkeit einen gewissen Kreditrahmen abzurufen. Eine Kreditkarte ist id.R. mit einem Konto verknüpft. Ein Guthaben auf einer Kreditkarte halte ich für eher unwahrscheinlich ausser bei den sog. Prepaid Kreditkarten, bei denen es sich allerdings nicht um echte Kreditkarten handelt.
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-lehmy-girl-
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#3

03.06.2019, 10:35

Vielen Dank mücki.
Hast du vielleicht auch einen Mustertext für mich? Dann versuche ich es einfach einmal. Ich denke aber auch, dass es nichts bringen wird. Aber man muss ja Mandant und Chef irgendwie zufrieden stellen. ;)
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AliceImWunderland
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#4

03.06.2019, 10:36

:zustimm
Die Pfändung bezüglich der Kreditverträge hat uns noch nie etwas gebracht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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mücki
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#5

03.06.2019, 13:12

Du kannst das genauso reinschreiben:

Gepfändet werden weiterhin:

Die Ansprüche des Schuldners aus bereits abgeschlossenen und künftigen Kreditverträgen soweit der Schuldner diese abruft.

Ich weiß aber gerade nicht, ob es dafür ein Feld gibt oder ob du den Antrag als Anlage beifügen musst.
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#6

05.06.2019, 11:18

:thx
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